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| endfassung:gerichtsbesuch_zur_akteneinsicht [11.09.2024 09:23] – aj | endfassung:gerichtsbesuch_zur_akteneinsicht [01.04.2025 10:05] (aktuell) – aj | ||
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| Der fahrende Ermittler erhält eine automatisierte Mail aus der Datenbank mit dem Betrag den er der Firma (Zossen KG) für den Gerichtsbesuch in Rechnung stellen kann. Der Betrag berechnet sich wie folgt: 0,75 € je km bis maximal 150 km einfache Fahrt (also 300 km insgesamt) + 120,00 € Pauschale und wird vollständig von der Firma (Zossen KG) übernommen. | Der fahrende Ermittler erhält eine automatisierte Mail aus der Datenbank mit dem Betrag den er der Firma (Zossen KG) für den Gerichtsbesuch in Rechnung stellen kann. Der Betrag berechnet sich wie folgt: 0,75 € je km bis maximal 150 km einfache Fahrt (also 300 km insgesamt) + 120,00 € Pauschale und wird vollständig von der Firma (Zossen KG) übernommen. | ||
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| + | Bei der Kilometerpauschale werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Sollte der Ermittler beispielsweise am selben Tag zwei Akteneinsichten in verschiedenen Fällen beim selben Gericht vornehmen, so kann er die Kilometerpauschale nur einmal in Rechnung stellen. | ||
| __Zusatz:__ Bei Aufträgen zu Akteneinsichten, | __Zusatz:__ Bei Aufträgen zu Akteneinsichten, | ||
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| + | **AG wünscht keine Autofaxe zwecks Akteneinsicht ** | ||
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