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 Der fahrende Ermittler erhält eine automatisierte Mail aus der Datenbank mit dem Betrag den er der Firma (Zossen KG) für den Gerichtsbesuch in Rechnung stellen kann. Der Betrag berechnet sich wie folgt: 0,75 € je km bis maximal 150 km einfache Fahrt (also 300 km insgesamt) + 120,00 € Pauschale und wird vollständig von der Firma (Zossen KG) übernommen. Der fahrende Ermittler erhält eine automatisierte Mail aus der Datenbank mit dem Betrag den er der Firma (Zossen KG) für den Gerichtsbesuch in Rechnung stellen kann. Der Betrag berechnet sich wie folgt: 0,75 € je km bis maximal 150 km einfache Fahrt (also 300 km insgesamt) + 120,00 € Pauschale und wird vollständig von der Firma (Zossen KG) übernommen.
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 +Bei der Kilometerpauschale werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Sollte der Ermittler beispielsweise am selben Tag zwei Akteneinsichten in verschiedenen Fällen beim selben Gericht vornehmen, so kann er die Kilometerpauschale nur einmal in Rechnung stellen.
  
 __Zusatz:__ Bei Aufträgen zu Akteneinsichten, für die eine Strecke von mehr als 300 km insgesamt zurückgelegt werden muss, kann eine zusätzliche Pauschale von 120 € in Rechnung gestellt werden, die über die Punkte im jeweiligen Fall abgerechnet wird. Die über 300 km insgesamt zurückgelegten Kilometer werden von der Firma jedoch nicht erstattet. Wegen der anfallenden Recherchepunkte ist eine entsprechende Akteneinsicht vor Fahrtantritt mit dem Fallführer abzustimmen. __Zusatz:__ Bei Aufträgen zu Akteneinsichten, für die eine Strecke von mehr als 300 km insgesamt zurückgelegt werden muss, kann eine zusätzliche Pauschale von 120 € in Rechnung gestellt werden, die über die Punkte im jeweiligen Fall abgerechnet wird. Die über 300 km insgesamt zurückgelegten Kilometer werden von der Firma jedoch nicht erstattet. Wegen der anfallenden Recherchepunkte ist eine entsprechende Akteneinsicht vor Fahrtantritt mit dem Fallführer abzustimmen.
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 {{:endfassung:akteneinsicht_-_leitfaden_zur_durchsicht_der_nachlassakte.pdf|akteneinsicht_-_leitfaden_zur_durchsicht_der_nachlassakte.pdf}} {{:endfassung:akteneinsicht_-_leitfaden_zur_durchsicht_der_nachlassakte.pdf|akteneinsicht_-_leitfaden_zur_durchsicht_der_nachlassakte.pdf}}
  
-**AG wünscht kein Autofax zwecks AE ** +**AG wünscht keine Autofaxe zwecks Akteneinsicht **
  <font 10.0pt/inherit;;inherit;;inherit>Für die Gerichte, die keine Anfragen mehr von uns bezüglich der AE erhalten möchten, haben wir eine vorläufige Lösung gefunden.</font>  <font 10.0pt/inherit;;inherit;;inherit>Für die Gerichte, die keine Anfragen mehr von uns bezüglich der AE erhalten möchten, haben wir eine vorläufige Lösung gefunden.</font>
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  <font 10.0pt/inherit;;inherit;;inherit>Wir haben bei den jeweiligen GerichtID die Faxnummer entfernt und stattdessen ein Sternchen (*) eingefügt.</font>  <font 10.0pt/inherit;;inherit;;inherit>Wir haben bei den jeweiligen GerichtID die Faxnummer entfernt und stattdessen ein Sternchen (*) eingefügt.</font>
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  <font 10.0pt/inherit;;inherit;;inherit>Die Faxnummer werden im Memofeld vermerkt, mit dem Hinweis: * AG wünscht keine Autofaxe, Faxnummer: XXXX.</font>  <font 10.0pt/inherit;;inherit;;inherit>Die Faxnummer werden im Memofeld vermerkt, mit dem Hinweis: * AG wünscht keine Autofaxe, Faxnummer: XXXX.</font>
  
  
  • endfassung/gerichtsbesuch_zur_akteneinsicht.1726039637.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 11.09.2024 09:27
  • von aj