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 Der fahrende Ermittler erhält eine automatisierte Mail aus der Datenbank mit dem Betrag den er der Firma (Zossen KG) für den Gerichtsbesuch in Rechnung stellen kann. Der Betrag berechnet sich wie folgt: 0,75 € je km bis maximal 150 km einfache Fahrt (also 300 km insgesamt) + 120,00 € Pauschale und wird vollständig von der Firma (Zossen KG) übernommen. Der fahrende Ermittler erhält eine automatisierte Mail aus der Datenbank mit dem Betrag den er der Firma (Zossen KG) für den Gerichtsbesuch in Rechnung stellen kann. Der Betrag berechnet sich wie folgt: 0,75 € je km bis maximal 150 km einfache Fahrt (also 300 km insgesamt) + 120,00 € Pauschale und wird vollständig von der Firma (Zossen KG) übernommen.
  
-Bei der Kilometerpauschale werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Beispielsweise sollte der Ermittler zwei Akteneinsichten in verschiedenen Fällen beim selben Gericht vornehmen, so kann er die Kilometerpauschale nur einmal in Rechnung stellen.+Bei der Kilometerpauschale werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Sollte der Ermittler beispielsweise am selben Tag zwei Akteneinsichten in verschiedenen Fällen beim selben Gericht vornehmen, so kann er die Kilometerpauschale nur einmal in Rechnung stellen.
  
 __Zusatz:__ Bei Aufträgen zu Akteneinsichten, für die eine Strecke von mehr als 300 km insgesamt zurückgelegt werden muss, kann eine zusätzliche Pauschale von 120 € in Rechnung gestellt werden, die über die Punkte im jeweiligen Fall abgerechnet wird. Die über 300 km insgesamt zurückgelegten Kilometer werden von der Firma jedoch nicht erstattet. Wegen der anfallenden Recherchepunkte ist eine entsprechende Akteneinsicht vor Fahrtantritt mit dem Fallführer abzustimmen. __Zusatz:__ Bei Aufträgen zu Akteneinsichten, für die eine Strecke von mehr als 300 km insgesamt zurückgelegt werden muss, kann eine zusätzliche Pauschale von 120 € in Rechnung gestellt werden, die über die Punkte im jeweiligen Fall abgerechnet wird. Die über 300 km insgesamt zurückgelegten Kilometer werden von der Firma jedoch nicht erstattet. Wegen der anfallenden Recherchepunkte ist eine entsprechende Akteneinsicht vor Fahrtantritt mit dem Fallführer abzustimmen.
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  • Zuletzt geändert: 31.03.2025 14:56
  • von aj