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-**__Festlegung der Honorarprozente im Erbenvertrag__**+ 
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 +**__Festlegung der Honorarprozente im Erbenvertrag__ **
  
 Es gilt in allen Fällen grundsätzlich als Standard-Honorarsatz 33,33% zzgl. Umsatzsteuer. Es gilt in allen Fällen grundsätzlich als Standard-Honorarsatz 33,33% zzgl. Umsatzsteuer.
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 Abweichungen davon sind allen Ermittlern erlaubt, sollten aber jeweils gut überlegt und begründbar sein. Abweichungen davon sind allen Ermittlern erlaubt, sollten aber jeweils gut überlegt und begründbar sein.
  
-Trainees besprechen Abweichungen bitte immer erst mit dem jeweiligen Tutor.+Trainees besprechen Abweichungen bitte immer erst mit Robert Küster (RKU). 
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  • endfassung/honorarsaetze_im_erbenvertrag.1693288285.txt.gz
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  • von mm