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-====== Nachlasspflegerbetreuung: ====== 
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 +** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlasspflegerbetreuung:</font> **
  
-Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wird, kann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen. +Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wird, kann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen.
  
-__NP-Betreuer ist der Ansprechpartner:__+__Definition der Betreuung:__
  
-Möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuerbis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung.+   * Der NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner: möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuer über die Ermittlung hinaus (bis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung). 
 +  * Sachstandsberichte werden turnusmäßig abgegeben (in Rücksprache mit dem zuständigen Doku/ESA-Mitarbeiter, sofern der Fall auf Doku oder ESA steht) 
 +  * Bindung der NPs durch einen __persönlichen__  Kontakt (Besuche, Telefonate, usw.).
  
-- Wir wollen die NPs an uns binden, dafür ist ein perönlicher Kontakt erfoderlich (Besuche, Telefonate, usw.)+** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlassgerichtbetreuung:</font> **
  
-_____________________________________+Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird.
  
-In der Datenbank bestehen zahlreiche Betreuungen von Nachlassspflegern, die bisher oder seit längerem keinen Fall gegeben haben.+Betreuungen von Gerichten, die außerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius liegen, werden aufgehoben.
  
-Wir werden demnächst die Betreuungen in den folgenden Konstellationen aufheben: +Sollten sich die Radien mehrerer Ermittler überschneiden, wird die Gerichtsbetreuung von dem Ermittler übernommen, der am nächsten wohnt.
  
-1. Sofern der Nachlasspfleger **bislang nie** einen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen **in den letzten 2 Jahren** nachweisen kann. +Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines __triftigen__  Grundes gerechtfertigt sein. Ein Nachweis muss erbracht werden.
  
-2. Sofern der Nachlasspfleger **seit 2 Jahren** keinen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen in den **letzten 2 Jahren** nachweisen kann. 
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-====== Nachlassgerichtbetreuung: ====== 
  
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-Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird.  
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-Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines triftigen Grundes gerechtfertigt sein, bpsw.: 
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-- Der Ermittler erhält Auskunft von der örtlichen Fiskusstelle 
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-- Der Ermittler hat einen guten Kontakt zu einem Rechtspfleger 
  • endfassung/nachlasspfleger-_und_nachlassgerichtbetreuung.1708432800.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 20.02.2024 13:40
  • von aj