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-====== Nachlasspflegerbetreuung: ====== 
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 +** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlasspflegerbetreuung:</font> **
  
-Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wird, kann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen. +Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wird, kann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen.
  
-__NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner:__+__Definition der Betreuung:__
  
-  Möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuerbis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung. +   Der NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner: möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuer über die Ermittlung hinaus (bis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung)
-  * Wir wollen die NPs an uns bindendafür ist ein perönlicher Kontakt erfoderlich (Besuche, Telefonate, usw.)+  * Sachstandsberichte werden turnusmäßig abgegeben (in Rücksprache mit dem zuständigen Doku/ESA-Mitarbeitersofern der Fall auf Doku oder ESA steht) 
 +  * Bindung der NPs durch einen __persönlichen__  Kontakt (Besuche, Telefonate, usw.).
  
-_____________________________________+** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlassgerichtbetreuung:</font> **
  
-In der Datenbank bestehen zahlreiche Betreuungen von Nachlassspflegern, die bisher oder seit längerem keinen Fall gegeben haben.+Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird.
  
-Wir werden demnächst die Betreuungen in den folgenden Konstellationen aufheben: +Betreuungen von Gerichten, die außerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius liegen, werden aufgehoben.
  
-1. Sofern der Nachlasspfleger **bislang nie** einen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen **in den letzten 2 Jahren** nachweisen kann+Sollten sich die Radien mehrerer Ermittler überschneiden, wird die Gerichtsbetreuung von dem Ermittler übernommen, der am nächsten wohnt.
  
-2. Sofern der Nachlasspfleger **seit 2 Jahren** keinen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen in den **letzten 2 Jahren** nachweisen kann. +Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines __triftigen__  Grundes gerechtfertigt sein. Ein Nachweis muss erbracht werden.
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-====== Nachlassgerichtbetreuung: ======+
  
  
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-Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird.  
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-Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines triftigen Grundes gerechtfertigt sein, bpsw.: 
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-- Der Ermittler erhält Auskunft von der örtlichen Fiskusstelle 
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-- Der Ermittler hat einen guten Kontakt zu einem Rechtspfleger 
  • endfassung/nachlasspfleger-_und_nachlassgerichtbetreuung.1708432830.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 20.02.2024 13:40
  • von aj