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-====== Nachlasspflegerbetreuung: ====== 
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-Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wird, kann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen.  
-__Definition der Betreuung:__ 
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-  NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner: möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuerbis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung. +** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlasspflegerbetreuung:</font> **
-  Sachstandsberichte werden turnusmäßigen abgegeben (in Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter) +
-  Bindung der NPs  durch einen persönlichen Kontakt (Besuche, Telefonate, usw.) gebunden+
  
-_____________________________________+Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wird, kann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen.
  
-In der Datenbank bestehen zahlreiche Betreuungen von Nachlassspflegern, die bisher oder seit längerem keinen Fall gegeben haben. +__Definition der Betreuung:__
- +
-Wir werden demnächst die Betreuungen in den folgenden Konstellationen aufheben+
  
-1. Sofern der Nachlasspfleger **bislang nie** einen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen **in den letzten 2 Jahren** nachweisen kann+   Der NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner: möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuer über die Ermittlung hinaus (bis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung). 
 +  Sachstandsberichte werden turnusmäßig abgegeben (in Rücksprache mit dem zuständigen Doku/ESA-Mitarbeiter, sofern der Fall auf Doku oder ESA steht) 
 +  Bindung der NPs durch einen __persönlichen__  Kontakt (Besuche, Telefonate, usw.).
  
-2. Sofern der Nachlasspfleger **seit 2 Jahren** keinen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen in den **letzten 2 Jahren** nachweisen kann. +** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlassgerichtbetreuung:</font> **
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-====== Nachlassgerichtbetreuung: ======+
  
 +Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird.
  
 +Betreuungen von Gerichten, die außerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius liegen, werden aufgehoben.
  
-Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird. +Sollten sich die Radien mehrerer Ermittler überschneiden, wird die Gerichtsbetreuung von dem Ermittler übernommen, der am nächsten wohnt.
  
-Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines triftigen Grundes gerechtfertigt sein, bpsw.:+Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines __triftigen__  Grundes gerechtfertigt sein. Ein Nachweis muss erbracht werden.
  
-- Der Ermittler erhält Auskunft von der örtlichen Fiskusstelle 
  
-- Der Ermittler hat einen guten Kontakt zu einem Rechtspfleger 
  • endfassung/nachlasspfleger-_und_nachlassgerichtbetreuung.1708433318.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 20.02.2024 13:48
  • von aj