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| endfassung:nachlasspfleger-_und_nachlassgerichtbetreuung [20.02.2024 13:50] – aj | endfassung:nachlasspfleger-_und_nachlassgerichtbetreuung [18.04.2024 12:51] (aktuell) – aj |
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| ====== Nachlasspflegerbetreuung: ====== | |
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| Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wird, kann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen. | |
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| __Definition der Betreuung:__ | ** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlasspflegerbetreuung:</font> ** |
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| * NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner: möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuer: bis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung. | |
| * Sachstandsberichte werden turnusmäßig abgegeben (in Rücksprache mit dem zuständigen Doku/ESA-Mitarbeiter, sofern der Fall auf Doku oder ESA steht) | |
| * Bindung der NPs durch einen persönlichen Kontakt (Besuche, Telefonate, usw.) | |
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| _____________________________________ | Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wird, kann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen. |
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| In der Datenbank bestehen zahlreiche Betreuungen von Nachlassspflegern, die bisher oder seit längerem keinen Fall gegeben haben. | __Definition der Betreuung:__ |
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| Wir werden demnächst die Betreuungen in den folgenden Konstellationen aufheben: | * Der NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner: möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuer über die Ermittlung hinaus (bis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung). |
| | * Sachstandsberichte werden turnusmäßig abgegeben (in Rücksprache mit dem zuständigen Doku/ESA-Mitarbeiter, sofern der Fall auf Doku oder ESA steht) |
| 1. Sofern der Nachlasspfleger **bislang nie** einen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen **in den letzten 2 Jahren** nachweisen kann. | * Bindung der NPs durch einen __persönlichen__ Kontakt (Besuche, Telefonate, usw.). |
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| 2. Sofern der Nachlasspfleger **seit 2 Jahren** keinen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen in den **letzten 2 Jahren** nachweisen kann. | ** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlassgerichtbetreuung:</font> ** |
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| ====== Nachlassgerichtbetreuung: ====== | |
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| | Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird. |
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| | Betreuungen von Gerichten, die außerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius liegen, werden aufgehoben. |
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| Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird. | Sollten sich die Radien mehrerer Ermittler überschneiden, wird die Gerichtsbetreuung von dem Ermittler übernommen, der am nächsten wohnt. |
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| Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines triftigen Grundes gerechtfertigt sein, bpsw.: | Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines __triftigen__ Grundes gerechtfertigt sein. Ein Nachweis muss erbracht werden. |
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| - Der Ermittler erhält Auskunft von der örtlichen Fiskusstelle | |
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| - Der Ermittler hat einen guten Kontakt zu einem Rechtspfleger | |