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-====== Nachlasspflegerbetreuung: ====== 
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-Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wird, kann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen.  
  
-__Definition der Betreuung:__ +** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlasspflegerbetreuung:</font> **
-  +
-  NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner: möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuer: bis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung. +
-  Sachstandsberichte werden turnusmäßig abgegeben (in Rücksprache mit dem zuständigen Doku/ESA-Mitarbeiter, sofern der Fall auf Doku oder ESA steht) +
-  Bindung der NPs  durch einen persönlichen Kontakt (Besuche, Telefonate, usw.) +
  
-<del>In der Datenbank bestehen zahlreiche Betreuungen von Nachlassspflegern, die bisher oder seit längerem keinen Fall gegeben haben. +Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wirdkann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen.
- +
-Wir werden demnächst die Betreuungen in den folgenden Konstellationen aufheben:  +
- +
-1. Sofern der Nachlasspfleger **bislang nie** einen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen **in den letzten 2 Jahren** nachweisen kann.  +
- +
-2. Sofern der Nachlasspfleger **seit 2 Jahren** keinen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen in den **letzten 2 Jahren** nachweisen kann.</del> +
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-====== Nachlassgerichtbetreuung: ======+
  
 +__Definition der Betreuung:__
  
 +   * Der NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner: möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuer über die Ermittlung hinaus (bis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung).
 +  * Sachstandsberichte werden turnusmäßig abgegeben (in Rücksprache mit dem zuständigen Doku/ESA-Mitarbeiter, sofern der Fall auf Doku oder ESA steht)
 +  * Bindung der NPs durch einen __persönlichen__  Kontakt (Besuche, Telefonate, usw.).
  
-Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird. +** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlassgerichtbetreuung:</font> **
  
-Betreuungen von Gerichten, die außerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius liegen, werden aufgehoben+Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird.
  
-Sollten sich die Radien mehrerer Ermittler überschneidenwird die Betreuung von dem Ermittler übernommender am nächsten wohnt.+Betreuungen von Gerichten, die außerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius liegenwerden aufgehoben.
  
-Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines triftigen Grundes gerechtfertigt sein. Ein Nachweis muss erbracht werden+Sollten sich die Radien mehrerer Ermittler überschneiden, wird die Gerichtsbetreuung von dem Ermittler übernommen, der am nächsten wohnt.
  
-<del>- Der Ermittler erhält Auskunft von der örtlichen Fiskusstelle+Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines __triftigen__  Grundes gerechtfertigt sein. Ein Nachweis muss erbracht werden.
  
  
-- Der Ermittler hat einen guten Kontakt zu einem Rechtspfleger</del> 
  • endfassung/nachlasspfleger-_und_nachlassgerichtbetreuung.1708514003.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 21.02.2024 12:13
  • von aj