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-====== Nachlasspflegerbetreuung: ====== 
-  
  
-Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wird, kann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen.  
  
-__Definition der Betreuung:__ +** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlasspflegerbetreuung:</font> **
-  +
-  NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner: möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuer: bis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung. +
-  Sachstandsberichte werden turnusmäßig abgegeben (in Rücksprache mit dem zuständigen Doku/ESA-Mitarbeiter, sofern der Fall auf Doku oder ESA steht) +
-  Bindung der NPs  durch einen persönlichen Kontakt (Besuche, Telefonate, usw.) +
  
-<del>In der Datenbank bestehen zahlreiche Betreuungen von Nachlassspflegern, die bisher oder seit längerem keinen Fall gegeben haben.+Sofern ein freier Ermittler von einem Nachlasspfleger beauftragt wirdkann er die Betreuung des Nachlasspflegers übernehmen.
  
-Wir werden demnächst die Betreuungen in den folgenden Konstellationen aufheben+__Definition der Betreuung:__
  
-1. Sofern der Nachlasspfleger **bislang nie** einen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen **in den letzten 2 Jahren** nachweisen kann+   Der NP-Betreuer ist und bleibt Ansprechpartner: möglichst lange Begleitung des NP durch den Betreuer über die Ermittlung hinaus (bis zur Erteilung des ES, danach steht die Abwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung). 
 +  Sachstandsberichte werden turnusmäßig abgegeben (in Rücksprache mit dem zuständigen Doku/ESA-Mitarbeiter, sofern der Fall auf Doku oder ESA steht) 
 +  Bindung der NPs durch einen __persönlichen__  Kontakt (Besuche, Telefonate, usw.).
  
-2. Sofern der Nachlasspfleger **seit 2 Jahren** keinen Fall gegeben hat und der Betreuer keine angemessene nachvollziehbare Akquise-Bemühungen in den **letzten 2 Jahren** nachweisen kann.</del> +** <font 16px/inherit;;inherit;;inherit>Nachlassgerichtbetreuung:</font> **
-  +
-====== Nachlassgerichtbetreuung: ======+
  
 +Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird.
  
- +Betreuungen von Gerichten, die außerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius liegen, werden aufgehoben.
-Für die Betreuung eines Nachlassgerichts wird vorausgesetzt, dass sich dieses innerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius (Akteneinsicht) befindet oder dass dieses vom Ermittler zwecks Ablesen Gerichtstafel regelmäßig besucht wird.  +
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-Betreuungen von Gerichten, die außerhalb des vom Ermittler eingestellten Radius liegen, werden aufgehoben. +
  
 Sollten sich die Radien mehrerer Ermittler überschneiden, wird die Gerichtsbetreuung von dem Ermittler übernommen, der am nächsten wohnt. Sollten sich die Radien mehrerer Ermittler überschneiden, wird die Gerichtsbetreuung von dem Ermittler übernommen, der am nächsten wohnt.
  
-Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines triftigen Grundes gerechtfertigt sein. Ein Nachweis muss erbracht werden.  +Die Betreuung von weitliegenden Nachlassgerichten kann aufgrund eines __triftigen__  Grundes gerechtfertigt sein. Ein Nachweis muss erbracht werden.
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-<del>- Der Ermittler erhält Auskunft von der örtlichen Fiskusstelle+
  
  
-- Der Ermittler hat einen guten Kontakt zu einem Rechtspfleger</del> 
  • endfassung/nachlasspfleger-_und_nachlassgerichtbetreuung.1708514030.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 21.02.2024 12:13
  • von aj