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| endfassung:qualitaetsstandards [29.08.2023 08:03] – angelegt mm | endfassung:qualitaetsstandards [23.05.2024 15:17] (aktuell) – aj | ||
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| - | **__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__** | ||
| - | Die Ermittler und Ermittlerinnen verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen. | ||
| - | 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten - ausgenommen sind Teil-Aufgebote. (Siehe unten.) | + | **__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__ ** |
| - | 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000€ sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der/die Fallführer/ | + | Auf der Ermittler-Tagung |
| - | 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung | + | Die Ermittler verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich |
| - | 4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden. (Siehe auch Wiki Ermittler " | + | 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 € sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten. |
| - | 5. In BuAnz-Fällen mit Konkurrenzdruck haben die Ermittler | + | 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000 € sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der Fallführer ist für die Teambildung verantwortlich. Abweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein! |
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| + | 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung zu senden. | ||
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| + | 4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden. | ||
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| + | 5. In BuAnz-Fällen mit Konkurrenzdruck haben die Ermittler freie Hand bei der Honorargestaltung. In Zweifelsfällen ist Rücksprache mit der Ermittlerschnittstelle zu halten. | ||
| 6. Auf die Kommunikation nach innen und außen (Rückruf, Antwortmail) innerhalb von 36h wird geachtet. | 6. Auf die Kommunikation nach innen und außen (Rückruf, Antwortmail) innerhalb von 36h wird geachtet. | ||
| - | 7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und NachlasspflegerInnen. | + | 7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und Nachlasspfleger. |
| - | 8. In freien Fällen hat eine Weitergabe von relevanten Informationen an die Erben (Inland) zu Beginn des Kontaktes grundsätzlich zu unterbleiben. Sollten alle Mittel der Vertragsnahme gescheitert sein, kann man hier den Erben unter Umständen entgegenkommen, | + | 8. In freien Fällen hat eine Weitergabe von relevanten Informationen an die Erben (Inland) zu Beginn des Kontaktes grundsätzlich zu unterbleiben. Sollten alle Mittel der Vertragsnahme gescheitert sein, kann man hier den Erben unter Umständen entgegenkommen, |
| 9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum. | 9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum. | ||
| - | 10. Vor der Fallübergabe an die Doku muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste | + | 10. Vor der Fallübergabe an die Dokumentations- und Erbscheinsabteilung |
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| + | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ | ||
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| + | Vollaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet. | ||
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