Unterschiede
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| endfassung:qualitaetsstandards [29.08.2023 08:07] – mm | endfassung:qualitaetsstandards [23.05.2024 15:17] (aktuell) – aj | ||
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| - | **__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__** | ||
| - | Die Ermittler und Ermittlerinnen verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen. | ||
| - | 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten - ausgenommen sind Teil-Aufgebote. (Siehe unten.) | + | **__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__ ** |
| - | 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000€ sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der/die Fallführer/ | + | Auf der Ermittler-Tagung |
| - | 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung | + | Die Ermittler verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich |
| - | 4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden. (Siehe auch Wiki Ermittler " | + | 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 € sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten. |
| - | 5. In BuAnz-Fällen mit Konkurrenzdruck haben die Ermittler und Ermittlerinnen freie Hand bei der Honorargestaltung. In Zweifelsfällen ist Rücksprache mit der Ermittlerschnittstelle zu halten. (Siehe auch Wiki Ermittler " | + | 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000 € sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der Fallführer ist für die Teambildung verantwortlich. Abweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein! |
| - | 6. Auf die Kommunikation nach innen und außen (Rückruf, Antwortmail) innerhalb von 36h wird geachtet. | + | 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung zu senden. |
| - | 7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und NachlasspflegerInnen. | + | 4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden. |
| - | 8. In freien | + | 5. In BuAnz-Fällen |
| - | 9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum. | + | 6. Auf die Kommunikation nach innen und außen (Rückruf, Antwortmail) innerhalb von 36h wird geachtet. |
| - | 10. Vor der Fallübergabe | + | 7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte |
| - | --- | + | 8. In freien Fällen hat eine Weitergabe von relevanten Informationen an die Erben (Inland) zu Beginn des Kontaktes grundsätzlich zu unterbleiben. Sollten alle Mittel der Vertragsnahme gescheitert sein, kann man hier den Erben unter Umständen entgegenkommen, |
| - | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 €**__ | + | 9. In freien Fällen ist grundsätzlich |
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| - | Teilaufgebote | + | |
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| - | - Ab einem Fallwert von 30.000 € können Fälle bearbeitet | + | |
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| - | - Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen und Teilaufgebote zu einzelnen Personen/ | + | |
| - | - Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben. | + | 10. Vor der Fallübergabe an die Dokumentations- und Erbscheinsabteilung muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste mit Erbeserben vollständig, |
| - | - Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor. | + | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ |
| - | - Es befindet sich keine Immobilie im Nachlass. | + | Vollaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet. |
| - | - Rechtstreitigkeiten sind nicht zu erwarten (kein unrichtig erteilter ES etc.). | ||
| - | Die Fälle mit einem Wert unter 50.000 € werden ohne Startguthaben/ | ||