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-**__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__** 
  
-Die Ermittler und Ermittlerinnen verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen. 
  
-> 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten - ausgenommen sind Teil-Aufgebote.+**__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__ **
  
-2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000€ sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der/die Fallführer/in ist für die Teambildung verantwortlich. Abweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein!+Auf der Ermittler-Tagung in Göttingen 2022 wurden vom Gruppenleiter Günther Matyschiok (GM) mit den anwesenden Ermittlern die Standards gemeinsam überarbeitet:
  
-> 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung zu senden.+Die Ermittler verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen.
  
-> 4Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden.+1BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 € sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten.
  
-> 5In BuAnz-Fällen mit Konkurrenzdruck haben die Ermittler und Ermittlerinnen freie Hand bei der HonorargestaltungIn Zweifelsfällen ist Rücksprache mit der Ermittlerschnittstelle zu halten.+2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000 € sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der Fallführer ist für die Teambildung verantwortlichAbweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein!
  
-6Auf die Kommunikation nach innen und außen (Rückruf, Antwortmail) innerhalb von 36h wird geachtet.+3Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung zu senden.
  
-> 7Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und Nachlasspfleger und Nachlasspflegerinnen.+4Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden.
  
-> 8. In freien Fällen hat eine Weitergabe von relevanten Informationen an die Erben (Inland) zu Beginn des Kontaktes grundsätzlich zu unterbleiben. Sollten alle Mittel der Vertragsnahme gescheitert sein, kann man hier den Erben unter Umständen entgegenkommen, sollte es allein an mangelnden Informationen gelegen habenEinzelfallbetrachtung bleibt wichtig (Erbanteil, Erbordnung, etc.). Gegebenenfalls Rücksprache halten.+5. In BuAnz-Fällen mit Konkurrenzdruck haben die Ermittler freie Hand bei der HonorargestaltungIn Zweifelsfällen ist Rücksprache mit der Ermittlerschnittstelle zu halten.
  
-> 9In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum. +6Auf die Kommunikation nach innen und außen (RückrufAntwortmailinnerhalb von 36h wird geachtet.
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-> 10. Vor der Fallübergabe an die Doku muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplettErbenliste (auch Erbeserbenvollständig, Ordner angelegt, Dateien beschriftet) +
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-__**Fälle mit Fallwert unter 50.000 €**__ +
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-> Teilaufgebote mit Wert unter 50.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen von allen Ermittlern bearbeitet werden: Bedingung für eine Übernahme ist, wie bei allen Fällen, die umgehende Bearbeitung. Zusätzliche Bedingung für eine Bearbeitung ist eine zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Richtlinien hierfür sind: +
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-- Ab einem Fallwert von 30.000 € können Fälle bearbeitet werden, wenn es sich um übersichtliche 2. Erbordnungen handelt. 3. Erbordnungen können in besonders günstigen Ausnahmefällen (Beispiel: EL unehelich + nur ein mütterlicher Erbstamm) ebenfalls bearbeitet werden.+
  
-- Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen und Teilaufgebote zu einzelnen Personen/Stämmen möglich.+7Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und Nachlasspfleger.
  
-- Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben.+8. In freien Fällen hat eine Weitergabe von relevanten Informationen an die Erben (Inland) zu Beginn des Kontaktes grundsätzlich zu unterbleiben. Sollten alle Mittel der Vertragsnahme gescheitert sein, kann man hier den Erben unter Umständen entgegenkommen, sollte es allein an mangelnden Informationen gelegen haben. Einzelfallbetrachtung bleibt wichtig (Erbanteil, Erbordnung, etc.). Gegebenenfalls Rücksprache halten.
  
-- Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor.+9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum.
  
-Es befindet sich keine Immobilie im Nachlass.+10. Vor der Fallübergabe an die Dokumentationsund Erbscheinsabteilung muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste mit Erbeserben vollständig, Ordner angelegt, Dateien beschriftet) __sowie__ die Honorarverteilung im Team festgelegt und in der Datenbank festgehalten sein. (Änderungen an Teamzusammensetzung und Honorarverteilung sind nach Umstellung auf Status Doku durch die Ermittler nicht mehr möglich und müssen mit Christian Pförtner (CHP) besprochen werden.)
  
-- Rechtstreitigkeiten sind nicht zu erwarten (kein unrichtig erteilter ES etc.).+__**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__
  
-Die Fälle mit einem Wert unter 50.000 € werden ohne Startguthaben/Recherchepunkte angelegt. Die dem Nachlasswert entsprechende Punktezahl wird nach Rücksprache mit Christian Pförtner (CHP) durch diesen aufgebucht, wenn Wirtschaftlichkeit wahrscheinlich ist. Die Erfüllung der o.g. Richtlinien ist keine Garantie für Wirtschaftlichkeit und somit keine Garantie für eine Übernahme in die Doku.+Vollaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet.
  
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-> __**Um A-Ermittler zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:**__ Punkt überhaupt aufnehmen? 
  • endfassung/qualitaetsstandards.1693299217.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 29.08.2023 10:53
  • von mm