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| endfassung:qualitaetsstandards [29.08.2023 10:53] – mm | endfassung:qualitaetsstandards [23.05.2024 15:17] (aktuell) – aj | ||
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| - | **__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__** | ||
| - | Die Ermittler und Ermittlerinnen verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen. | ||
| - | > 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten - ausgenommen sind Teil-Aufgebote. | + | **__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__ ** |
| - | 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000€ sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der/die Fallführer/ | + | Auf der Ermittler-Tagung |
| - | > 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung | + | Die Ermittler verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich |
| - | > 4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden. | + | 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 € sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten. |
| - | > 5. In BuAnz-Fällen mit Konkurrenzdruck haben die Ermittler und Ermittlerinnen freie Hand bei der Honorargestaltung. In Zweifelsfällen | + | 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000 € sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der Fallführer |
| - | 6. Auf die Kommunikation nach innen und außen (Rückruf, Antwortmail) innerhalb von 36h wird geachtet. | + | 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung zu senden. |
| - | > 7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und Nachlasspfleger und Nachlasspflegerinnen. | + | 4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden. |
| - | > 8. In freien | + | 5. In BuAnz-Fällen |
| - | > 9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum. | + | 6. Auf die Kommunikation nach innen und außen |
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| - | > 10. Vor der Fallübergabe an die Doku muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste (auch Erbeserben) vollständig, | + | |
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| - | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 €**__ | + | |
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| - | > Teilaufgebote mit Wert unter 50.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen | + | |
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| - | - Ab einem Fallwert von 30.000 € können Fälle bearbeitet werden, wenn es sich um übersichtliche 2. Erbordnungen handelt. 3. Erbordnungen können in besonders günstigen Ausnahmefällen (Beispiel: EL unehelich + nur ein mütterlicher Erbstamm) ebenfalls bearbeitet werden. | + | |
| - | - Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen | + | 7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte |
| - | - Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben. | + | 8. In freien Fällen hat eine Weitergabe von relevanten Informationen an die Erben (Inland) zu Beginn des Kontaktes grundsätzlich zu unterbleiben. Sollten alle Mittel der Vertragsnahme gescheitert sein, kann man hier den Erben unter Umständen entgegenkommen, |
| - | - Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor. | + | 9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum. |
| - | - Es befindet sich keine Immobilie | + | 10. Vor der Fallübergabe an die Dokumentations- und Erbscheinsabteilung muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste mit Erbeserben vollständig, |
| - | - Rechtstreitigkeiten | + | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ |
| - | Die Fälle | + | Vollaufgebote |
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| - | > __**Um A-Ermittler zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:**__ Punkt überhaupt aufnehmen? | ||