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| endfassung:qualitaetsstandards [29.08.2023 11:01] – mm | endfassung:qualitaetsstandards [23.05.2024 15:17] (aktuell) – aj | ||
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| - | **__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__** | ||
| - | Die Ermittler und Ermittlerinnen verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen. | ||
| - | > 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten - ausgenommen sind Teilaufgebote. | + | **__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__ ** |
| - | 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000€ sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der/die Fallführer/ | + | Auf der Ermittler-Tagung |
| - | > 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung | + | Die Ermittler verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich |
| - | > 4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden. | + | 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 € sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten. |
| - | > 5. In BuAnz-Fällen mit Konkurrenzdruck haben die Ermittler und Ermittlerinnen freie Hand bei der Honorargestaltung. In Zweifelsfällen | + | 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000 € sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der Fallführer |
| - | 6. Auf die Kommunikation nach innen und außen (Rückruf, Antwortmail) innerhalb von 36h wird geachtet. | + | 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung zu senden. |
| - | > 7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und Nachlasspfleger und Nachlasspflegerinnen. | + | 4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden. |
| - | > 8. In freien | + | 5. In BuAnz-Fällen |
| - | > 9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum. | + | 6. Auf die Kommunikation nach innen und außen |
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| - | > 10. Vor der Fallübergabe an die Doku muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste (auch Erbeserben) vollständig, | + | |
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| - | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 €**__ | + | |
| - | > Teilaufgebote mit Wert unter 50.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen von allen Ermittlern bearbeitet werden: Bedingung für eine Übernahme ist, wie bei allen Fällen, die umgehende Bearbeitung. Zusätzliche Bedingung für eine Bearbeitung ist eine zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Richtlinien hierfür sind: | + | 7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und Nachlasspfleger. |
| - | - Ab einem Fallwert | + | 8. In freien Fällen hat eine Weitergabe |
| - | - Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen und Teilaufgebote | + | 9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz |
| - | - Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben. | + | 10. Vor der Fallübergabe an die Dokumentations- und Erbscheinsabteilung muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste mit Erbeserben vollständig, |
| - | - Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor. | + | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ |
| - | - Es befindet sich keine Immobilie im Nachlass. | + | Vollaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet. |
| - | - Rechtstreitigkeiten sind nicht zu erwarten (kein unrichtig erteilter ES etc.). | ||
| - | Die Fälle mit einem Wert unter 50.000 € werden ohne Startguthaben/ | ||