Unterschiede
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| endfassung:qualitaetsstandards [17.10.2023 06:43] – mm | endfassung:qualitaetsstandards [23.05.2024 15:17] (aktuell) – aj | ||
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| - | **__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__** | + | |
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| + | **__Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023__ ** | ||
| Auf der Ermittler-Tagung in Göttingen 2022 wurden vom Gruppenleiter Günther Matyschiok (GM) mit den anwesenden Ermittlern die Standards gemeinsam überarbeitet: | Auf der Ermittler-Tagung in Göttingen 2022 wurden vom Gruppenleiter Günther Matyschiok (GM) mit den anwesenden Ermittlern die Standards gemeinsam überarbeitet: | ||
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| Die Ermittler verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen. | Die Ermittler verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen. | ||
| - | 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 € sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten | + | 1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 € sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten. |
| 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000 € sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der Fallführer ist für die Teambildung verantwortlich. Abweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein! | 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000 € sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der Fallführer ist für die Teambildung verantwortlich. Abweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein! | ||
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| 10. Vor der Fallübergabe an die Dokumentations- und Erbscheinsabteilung muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste mit Erbeserben vollständig, | 10. Vor der Fallübergabe an die Dokumentations- und Erbscheinsabteilung muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste mit Erbeserben vollständig, | ||
| - | --- | + | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ |
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| - | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 €**__ | + | |
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| - | Teilaufgebote mit Wert unter 50.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen von allen Ermittlern bearbeitet werden: Bedingung für eine Übernahme ist, wie bei allen Fällen, die umgehende Bearbeitung. Zusätzliche Bedingung für eine Bearbeitung ist eine zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Richtlinien hierfür sind: | + | |
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| - | - Ab einem Fallwert von 30.000 € können Fälle bearbeitet werden, wenn es sich um übersichtliche 2. Erbordnungen handelt. 3. Erbordnungen können in besonders günstigen Ausnahmefällen (Beispiel: EL unehelich + nur ein mütterlicher Erbstamm) ebenfalls bearbeitet werden. | + | |
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| - | - Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen und Teilaufgebote zu einzelnen Personen/ | + | |
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| - | - Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben. | + | |
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| - | - Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor. | + | |
| - | - Es befindet sich keine Immobilie im Nachlass. | + | Vollaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet. |
| - | - Rechtstreitigkeiten sind nicht zu erwarten (kein unrichtig erteilter ES etc.). | ||
| - | Die Fälle mit einem Wert unter 50.000 € werden ohne Startguthaben/ | ||