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 Die Ermittler verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen. Die Ermittler verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen.
  
-1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 € sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten <del>- ausgenommen sind Teilaufgebote.</del>+1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 € sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten.
  
 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000 € sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der Fallführer ist für die Teambildung verantwortlich. Abweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein! 2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000 € sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der Fallführer ist für die Teambildung verantwortlich. Abweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein!
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 __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__
  
-Voll- und Teilaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet. +Vollaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet.
- +
-Aufgebote mit Wert unter 40.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen von den Trainees bearbeitet werden: Bedingung für eine Übernahme ist, wie bei allen Fällen, die umgehende Bearbeitung. Zusätzliche Bedingung für eine Bearbeitung ist eine zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Richtlinien hierfür sind: +
- +
-- Ab einem Fallwert von 30.000 € können Fälle bearbeitet werden, wenn es sich um übersichtliche 2. Erbordnungen handelt. 3. Erbordnungen können in besonders günstigen Ausnahmefällen (Beispiel: EL unehelich + nur ein mütterlicher Erbstamm) ebenfalls bearbeitet werden. +
- +
-- Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen und Teilaufgebote zu einzelnen Personen/Stämmen möglich. +
- +
-- Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben. +
- +
-- Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor. +
- +
-- Es befindet sich keine Immobilie im Nachlass. +
- +
-- Rechtstreitigkeiten sind nicht zu erwarten (kein unrichtig erteilter ES etc.). +
- +
-<del>Die Fälle mit einem Wert unter 50.000 € werden ohne Startguthaben/Recherchepunkte angelegt. Die dem Nachlasswert entsprechende Punktezahl wird nach Rücksprache mit Christian Pförtner (CHP) durch diesen aufgebucht, wenn Wirtschaftlichkeit wahrscheinlich ist. Die Erfüllung der o.g. Richtlinien ist keine Garantie für Wirtschaftlichkeit und somit keine Garantie für eine Übernahme in die Doku.</del>+
  
  
  • endfassung/qualitaetsstandards.1708516718.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 21.02.2024 12:58
  • von aj