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 __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__
  
-Voll- und Teilaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet+Vollaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet.
- +
-Aufgebote mit Wert unter 40.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen von den Trainees bearbeitet werden: Bedingung für eine Übernahme ist, wie bei allen Fällen, die umgehende Bearbeitung. Zusätzliche Bedingung für eine Bearbeitung ist eine zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Richtlinien hierfür sind: +
- +
-- Ab einem Fallwert von 30.000 € können Fälle bearbeitet werden, wenn es sich um übersichtliche 2. Erbordnungen handelt. 3. Erbordnungen können in besonders günstigen Ausnahmefällen (Beispiel: EL unehelich + nur ein mütterlicher Erbstamm) ebenfalls bearbeitet werden. +
- +
-- Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen und Teilaufgebote zu einzelnen Personen/Stämmen möglich. +
- +
-- Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben. +
- +
-- Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor. +
- +
-- Es befindet sich keine Immobilie im Nachlass. +
- +
-- Rechtstreitigkeiten sind nicht zu erwarten (kein unrichtig erteilter ES etc.).+
  
  
  • endfassung/qualitaetsstandards.1713436149.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 18.04.2024 12:29
  • von aj