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| __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ | ||
| - | Voll- und Teilaufgebote | + | Vollaufgebote |
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| - | Aufgebote mit Wert unter 40.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen von den Trainees bearbeitet werden: Bedingung für eine Übernahme ist, wie bei allen Fällen, die umgehende Bearbeitung. Zusätzliche Bedingung für eine Bearbeitung ist eine zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Richtlinien hierfür sind: | + | |
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| - | - Ab einem Fallwert von 30.000 € können Fälle bearbeitet werden, wenn es sich um übersichtliche 2. Erbordnungen handelt. 3. Erbordnungen können in besonders günstigen Ausnahmefällen (Beispiel: EL unehelich + nur ein mütterlicher Erbstamm) ebenfalls bearbeitet werden. | + | |
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| - | - Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen und Teilaufgebote zu einzelnen Personen/ | + | |
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| - | - Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben. | + | |
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| - | - Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor. | + | |
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| - | - Es befindet sich keine Immobilie im Nachlass. | + | |
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| - | - Rechtstreitigkeiten sind nicht zu erwarten (kein unrichtig erteilter ES etc.). | + | |