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| endfassung:qualitaetsstandards [22.05.2024 12:47] – aj | endfassung:qualitaetsstandards [23.05.2024 15:17] (aktuell) – aj |
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| __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ | __**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ |
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| Voll- und Teilaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet. | Vollaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet. |
| <font inherit/inherit;;inherit;;#f1c40f>Aufgebote mit Wert unter 40.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen von den Trainees bearbeitet werden: Bedingung für eine Übernahme ist, wie bei allen Fällen, die umgehende Bearbeitung. Zusätzliche Bedingung für eine Bearbeitung ist eine zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Richtlinien hierfür sind:</font> | |
| <font inherit/inherit;;inherit;;#f1c40f>- Ab einem Fallwert von 30.000 € können Fälle bearbeitet werden, wenn es sich um übersichtliche 2. Erbordnungen handelt. 3. Erbordnungen können in besonders günstigen Ausnahmefällen (Beispiel: EL unehelich + nur ein mütterlicher Erbstamm) ebenfalls bearbeitet werden.</font> | |
| <font inherit/inherit;;inherit;;#f1c40f>- Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen und Teilaufgebote zu einzelnen Personen/Stämmen möglich.</font> | |
| <font inherit/inherit;;inherit;;#f1c40f>- Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben.</font> | |
| <font inherit/inherit;;inherit;;#f1c40f>- Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor.</font> | |
| <font inherit/inherit;;inherit;;#f1c40f>- Es befindet sich keine Immobilie im Nachlass.</font> | |
| <font inherit/inherit;;inherit;;#f1c40f>- Rechtstreitigkeiten sind nicht zu erwarten (kein unrichtig erteilter ES etc.).</font> | |
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