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 __Punktevergabe__ __Punktevergabe__
  
-Bei jedem neu angelegten Fall (mit offenem Wert ab 50.000 €) werden die Punkte 1:1 automatisch durch die Datenbank berechnet. Ein Fall mit 59.000 € erhält dementsprechend 59 Suchpunkte. Die Höchstgrenze beträgt 400 Punkte. Bei Ausschlussaufgeboten werden nur Punkte im Gegenwert für die offene Summe aufgebucht. Bei Fällen ohne bekannten Wert oder Teilaufgeboten unter 50.000 € werden 0 Punkte angesetzt. Eine Punktekorrektur nach Wertermittlung erfolgt bei werthaltigen Fällen auf Hinweis durch den Ermittler. Bitte dazu eine kurze Mail mit Begründung und Verweis auf die Quelle an Christian Pförtner (CHP) oder Agathe Jacquemin (AJ) schicken.+Bei jedem neu angelegten Fall (mit offenem Wert ab 50.000 €) werden die Punkte 1:1 automatisch durch die Datenbank berechnet. Ein Fall mit 59.000 € erhält dementsprechend 59 Suchpunkte. Die Höchstgrenze beträgt 400 Punkte. Bei Ausschlussaufgeboten werden nur Punkte im Gegenwert für die offene Summe aufgebucht. Bei Fällen ohne bekannten Wert oder Teilaufgeboten unter 50.000 € werden 0 Punkte angesetzt. Eine Punktekorrektur nach Wertermittlung erfolgt bei werthaltigen Fällen auf Hinweis durch den Ermittler. Bitte dazu eine kurze Mail mit Begründung und Verweis auf die Quelle an Christian Pförtner (CHP) schicken.
  
 Der Gegenwert für einen Suchpunkt beträgt 10 €. Der Gegenwert für einen Suchpunkt beträgt 10 €.
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 __**Recherchepunkte bei NP-Fällen mit NLW unter 50.000 €**__ __**Recherchepunkte bei NP-Fällen mit NLW unter 50.000 €**__
- <font 11pt/inherit;;inherit;;inherit>Die Bearbeitung auch von niedrigwertigen Direktaufträgen von NachlasspflegerInnen stellt ein wichtiges Instrument dar, um neue AuftraggeberInnen im Hinblick auf eine langfristige Zusammenarbeit von der Qualität unserer Arbeit zu überzeugen oder bestehende Verbindungen zu festigen. Entsprechend muss ihr wirtschaftlicher Nutzen für die Firma über das direkt zu erzielende Honorar hinaus betrachtet werden.</font>+ <font 11pt/inherit;;inherit;;inherit>Die Bearbeitung auch von niedrigwertigen Direktaufträgen von NachlasspflegerInnen stellt ein wichtiges Instrument dar, um neue AuftraggeberInnen im Hinblick auf eine langfristige Zusammenarbeit von der Qualität unserer Arbeit zu überzeugen oder bestehende Verbindungen zu festigen.</font> 
 + <font 11pt/inherit;;inherit;;inherit>Entsprechend muss ihr wirtschaftlicher Nutzen für die Firma über das direkt zu erzielende Honorar hinaus betrachtet werden.</font>
  <font 11pt/inherit;;inherit;;inherit>Um auch den freien ErmittlerInnen die Bearbeitung solcher Fälle in einem für sie wirtschaftlich vertretbarem Rahmen zu ermöglichen, wird zu Fällen mit einem NLW < 50.000 €, die ab dem 01.01.2026 angelegt worden sind, folgende Regelung hinsichtlich der Recherchepunkte getroffen:</font>  <font 11pt/inherit;;inherit;;inherit>Um auch den freien ErmittlerInnen die Bearbeitung solcher Fälle in einem für sie wirtschaftlich vertretbarem Rahmen zu ermöglichen, wird zu Fällen mit einem NLW < 50.000 €, die ab dem 01.01.2026 angelegt worden sind, folgende Regelung hinsichtlich der Recherchepunkte getroffen:</font>
  <font 11pt/inherit;;inherit;;inherit>Beim Anlegen des Falles werden die Recherchepunkte nach dem üblichen Schlüssel gemäß NLW aufgebucht. Nach Abschluss des Falles – unabhängig davon, ob erfolgreich oder nicht – werden etwaige negative Recherchepunkte zu ½ von der Firma übernommen. Der von der Firma getragene Anteil wird bei Abrechnung/Ablage von CHP in den Fall gebucht – hierzu Mail an ihn.</font>  <font 11pt/inherit;;inherit;;inherit>Beim Anlegen des Falles werden die Recherchepunkte nach dem üblichen Schlüssel gemäß NLW aufgebucht. Nach Abschluss des Falles – unabhängig davon, ob erfolgreich oder nicht – werden etwaige negative Recherchepunkte zu ½ von der Firma übernommen. Der von der Firma getragene Anteil wird bei Abrechnung/Ablage von CHP in den Fall gebucht – hierzu Mail an ihn.</font>
  
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-__**Recherchepunkte-Guthabenkonto**__+__**Recherchepunkte-Guthabenkonto** __
  
 Pro Kalenderjahr können bis zu 250 positive Punkte aus erfolgreich gelösten Fällen auf ein ermittlergebundenes Guthabenkonto gebucht und zur Tilgung negativer Punktewerte in anderen Fällen eingesetzt werden. Pro Kalenderjahr können bis zu 250 positive Punkte aus erfolgreich gelösten Fällen auf ein ermittlergebundenes Guthabenkonto gebucht und zur Tilgung negativer Punktewerte in anderen Fällen eingesetzt werden.
  
-Das Guthabenkonto wurde 2017 eingeführt und ermöglichte zunächst die Mitnahme von 200 Pluspunkten pro Kalenderjahr für Fälle mit erteiltem Erbschein ab 1.1.2017. Seit 2023 gilt die Obergrenze von 250 Punkten pro Kalenderjahr für Fälle mit erteiltem Erbschein ab 1.1.2023.+Das Guthabenkonto wurde 2017 eingeführt und ermöglichte zunächst die Mitnahme von 200 Pluspunkten pro Kalenderjahr für Fälle mit erteiltem Erbschein ab 1.1.2017. 
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 +Seit 2023 gilt die Obergrenze von 250 Punkten pro Kalenderjahr für Fälle mit erteiltem Erbschein ab 1.1.2023
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 +Die Führung des Guthabenkontos Das Guthabenkonto ist an den einzelnen Ermittler gebunden. Es protokolliert 1. die Anzahl der im laufenden Kalenderjahr aufgebuchten Pluspunkte samt Buchungsdatum und Herkunftsfall, 2. die Abbuchungen mit Zielfall und Buchungsdatum.
  
-__Führung des Guthabenkontos__ Das Guthabenkonto ist an den einzelnen Ermittler gebunden. Es protokolliert 1. die Anzahl der im laufenden Kalenderjahr aufgebuchten Pluspunkte samt Buchungsdatum und Herkunftsfall, 2. die Abbuchungen mit Zielfall und Buchungsdatum. Das Punktekonto kennt nur ganze Punkte. Bei Ausscheiden des Ermittlers aus der Firma erlischt das Guthabenkonto.+Das Punktekonto kennt nur ganze Punkte.
  
-__Punkte auf das Guthabenkonto buchen__ Der Fallführer schreibt //zeitnah// nach Erteilung des Erbscheins an Christian Pförtner (CHP) aus dem Fall heraus eine Mail mit der Buchungsaufforderung. In Teamfällen enthält diese Mail die Punkte für alle Teammitglieder. Die Teammitglieder legen die Punkteverteilung im Vorfeld untereinander fest. Punkteguthaben können mit in das nächste Kalenderjahr genommen werden.+Bei Ausscheiden des Ermittlers aus der Firma erlischt das Guthabenkonto. Punkte auf das Guthabenkonto buchen Der Fallführer schreibt //zeitnah// nach Erteilung des Erbscheins an Christian Pförtner (CHP) aus dem Fall heraus eine Mail mit der Buchungsaufforderung. In Teamfällen enthält diese Mail die Punkte für alle Teammitglieder. Die Teammitglieder legen die Punkteverteilung im Vorfeld untereinander fest. Punkteguthaben können mit in das nächste Kalenderjahr genommen werden. Punkte vom Guthabenkonto auf ein Fallkonto buchen
  
-__Punkte vom Guthabenkonto auf ein Fallkonto buchen__ Der Ermittler kann in zeitlicher Nähe zur Abrechnung oder vor dem Vorschlagen eines Falles zur Ablage eine durch ihn zu definierende Anzahl an Punkten vom Guthabenkonto auf das Fallkonto umbuchen lassen. Dazu schreibt er eine Mail aus dem jeweiligen Fall heraus an Christian Pförtner (CHP). Wird ein Teamfall zur Ablage vorgeschlagen bzw. ist kurz vor der Abschlussrechnung, nimmt der Fallführer Rücksprache mit den anderen Teammitgliedern und schreibt aus dem Fall heraus eine Mail mit den Umbuchungswünschen aller Teammitglieder an Christian Pförtner (CHP). In Teamfällen werden die Pluspunkte von einem Ermittler jeweils von dessen persönlichem Anteil an den angesammelten Minuspunkten abgezogen.+Der Ermittler kann in zeitlicher Nähe zur Abrechnung oder vor dem Vorschlagen eines Falles zur Ablage eine durch ihn zu definierende Anzahl an Punkten vom Guthabenkonto auf das Fallkonto umbuchen lassen. Dazu schreibt er eine Mail aus dem jeweiligen Fall heraus an Christian Pförtner (CHP). Wird ein Teamfall zur Ablage vorgeschlagen bzw. ist kurz vor der Abschlussrechnung, nimmt der Fallführer Rücksprache mit den anderen Teammitgliedern und schreibt aus dem Fall heraus eine Mail mit den Umbuchungswünschen aller Teammitglieder an Christian Pförtner (CHP). In Teamfällen werden die Pluspunkte von einem Ermittler jeweils von dessen persönlichem Anteil an den angesammelten Minuspunkten abgezogen.
  
  
  • endfassung/recherchepunktesystem.1776946849.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 23.04.2026 14:20
  • von chp