Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung | |||
| endfassung:recherchepunktesystem [23.04.2026 14:26] – chp | endfassung:recherchepunktesystem [29.04.2026 12:55] (aktuell) – chp | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 3: | Zeile 3: | ||
| __Punktevergabe__ | __Punktevergabe__ | ||
| - | Bei jedem neu angelegten Fall (mit offenem Wert ab 50.000 €) werden die Punkte 1:1 automatisch durch die Datenbank berechnet. Ein Fall mit 59.000 € erhält dementsprechend 59 Suchpunkte. Die Höchstgrenze beträgt 400 Punkte. Bei Ausschlussaufgeboten werden nur Punkte im Gegenwert für die offene Summe aufgebucht. Bei Fällen ohne bekannten Wert oder Teilaufgeboten unter 50.000 € werden 0 Punkte angesetzt. Eine Punktekorrektur nach Wertermittlung erfolgt bei werthaltigen Fällen auf Hinweis durch den Ermittler. Bitte dazu eine kurze Mail mit Begründung und Verweis auf die Quelle an Christian Pförtner (CHP) oder Agathe Jacquemin (AJ) schicken. | + | Bei jedem neu angelegten Fall (mit offenem Wert ab 50.000 €) werden die Punkte 1:1 automatisch durch die Datenbank berechnet. Ein Fall mit 59.000 € erhält dementsprechend 59 Suchpunkte. Die Höchstgrenze beträgt 400 Punkte. Bei Ausschlussaufgeboten werden nur Punkte im Gegenwert für die offene Summe aufgebucht. Bei Fällen ohne bekannten Wert oder Teilaufgeboten unter 50.000 € werden 0 Punkte angesetzt. Eine Punktekorrektur nach Wertermittlung erfolgt bei werthaltigen Fällen auf Hinweis durch den Ermittler. Bitte dazu eine kurze Mail mit Begründung und Verweis auf die Quelle an Christian Pförtner (CHP) schicken. |
| Der Gegenwert für einen Suchpunkt beträgt 10 €. | Der Gegenwert für einen Suchpunkt beträgt 10 €. | ||