Unterschiede
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| fallverkauf_durch_ermittler [14.08.2023 16:38] – mm | fallverkauf_durch_ermittler [15.08.2023 08:24] (aktuell) – mm | ||
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| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
| Welche Fälle zum Verkauf angeboten werden, obliegt dem Ermittler; welche Fälle unter welcher Variante angekauft werden, der Firma. | Welche Fälle zum Verkauf angeboten werden, obliegt dem Ermittler; welche Fälle unter welcher Variante angekauft werden, der Firma. | ||
| - | Variante mit späterer Abrechnung | + | //Variante mit späterer Abrechnung// |
| Diese Variante bezieht sich auf Fälle, in denen das Honorar zum Zeitpunkt des Ankaufs noch nicht abschließend taxiert werden kann (bspw. bei allen Grundstücksangelegenheiten) und Fälle in den keine absolute Sicherheit hinsichtlich einer erfolgreichen Abwicklung besteht. | Diese Variante bezieht sich auf Fälle, in denen das Honorar zum Zeitpunkt des Ankaufs noch nicht abschließend taxiert werden kann (bspw. bei allen Grundstücksangelegenheiten) und Fälle in den keine absolute Sicherheit hinsichtlich einer erfolgreichen Abwicklung besteht. | ||
| Abschläge vom Ermittlerhonorar: | Abschläge vom Ermittlerhonorar: | ||
| + | |||
| - 12% vor Erteilung Erbschein | - 12% vor Erteilung Erbschein | ||
| + | |||
| - 6% bei bereits erteiltem Erbschein | - 6% bei bereits erteiltem Erbschein | ||
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| Quelle: {{ :: | Quelle: {{ :: | ||
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| __Fallverkauf durch Ermittler__ | __Fallverkauf durch Ermittler__ | ||