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 Die ErmittlerInnen verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen. Die ErmittlerInnen verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen.
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 1. BuAz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten. 1. BuAz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten.
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 2. BuAz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000€ sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der/die Fallführer/in ist für die Teambildung verantwortlich. Abweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein! 2. BuAz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000€ sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der/die Fallführer/in ist für die Teambildung verantwortlich. Abweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein!
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 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung zu senden 3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung zu senden
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 4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden. 4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden.
-5. In BuAz-Fällen mit Konkurrenzdruck haben die ErmittlerInnen freie Hand bei + 
-der Honorargestaltung. In Zweifelsfällen ist Rücksprache mit der +5. In BuAz-Fällen mit Konkurrenzdruck haben die ErmittlerInnen freie Hand bei der Honorargestaltung. In Zweifelsfällen ist Rücksprache mit der Geschäftsleitung zu halten. 
-Geschäftsleitung zu halten. + 
-6. Auf die Kommunikation nach innen und außen (Rückruf, Antwortmail) +6. Auf die Kommunikation nach innen und außen (Rückruf, Antwortmail) innerhalb von 36h wird geachtet. 
-innerhalb von 36h wird geachtet. + 
-7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und +7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und NachlasspflegerInnen. 
-NachlasspflegerInnen. + 
-8. In freien Fällen hat eine Weitergabe von relevanten Informationen an die +8. In freien Fällen hat eine Weitergabe von relevanten Informationen an die Erben (Inland) zu Beginn des Kontaktes grundsätzlich zu unterbleiben. Sollten alle Mittel der Vertragsnahme gescheitert sein, kann man hier den Erben unter Umständen entgegenkommen, sollte es allein an mangelnden Informationen gelegen haben. Einzelfallbetrachtung bleibt wichtig (Erbanteil, Erbordnung, etc.). Gegebenenfalls Rücksprache halten. 
-Erben (Inland) zu Beginn des Kontaktes grundsätzlich zu unterbleiben. Sollten alle Mittel der Vertragsnahme gescheitert sein, kann man hier den Erben unter Umständen entgegenkommen, sollte es allein an mangelnden Informationen gelegen haben. Einzelfallbetrachtung bleibt wichtig (Erbanteil, Erbordnung, etc.). Gegebenenfalls Rücksprache halten.+
 9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum. 9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum.
-10.Vor der Fallübergabe an die Doku muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste (auch Erbeserben) vollständig, Ordner angelegt, Dateien beschriftet) 
  
-**Quelle**: Überarbeitete Fassung des Gruppenleiters GM+10. Vor der Fallübergabe an die Doku muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste (auch Erbeserben) vollständig, Ordner angelegt, Dateien beschriftet) 
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 +**Quelle**: Überarbeitete Fassung des Gruppenleiters (GM, 04/2023) 
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 +__Fälle mit Fallwert unter 50.000 €__ 
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 +Fälle mit Wert unter 50.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen nun wieder von allen Ermittlern bearbeitet werden: 
 +Bedingung für eine Übernahme ist, wie bei allen Fällen, die umgehende Bearbeitung. Zusätzliche Bedingung für eine Bearbeitung ist zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Richtlinien hierfür sind: 
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 +- Ab einem Fallwert von 30.000 € können Fälle bearbeitet werden, wenn es sich um übersichtliche 2. Erbordnungen handelt. 3. Erbordnungen können in besonders günstigen Ausnahmefällen (Beispiel: EL unehelich + nur ein mütterlicher Erbstamm) ebenfalls bearbeitet werden. 
 + 
 +- Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen und Teilaufgebote zu einzelnen Personen/Stämmen möglich. 
 + 
 +- Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben. 
 + 
 +- Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor. 
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 +- Es befindet sich keine Immobilie im Nachlass. 
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 +- Rechtstreitigkeiten sind nicht zu erwarten (kein unrichtig erteilter ES etc.). 
 + 
 +Die Fälle mit einem Wert unter 50.000 € werden mit einem Startguthaben von 15 Punkten angelegt. Die dem Nachlasswert entsprechende, Punktezahl wird nach Rücksprache mit CHP durch diesen aufgebucht, wenn Wirtschaftlichkeit wahrscheinlich ist. 
 +Die Erfüllung der o.g. Richtlinien ist keine Garantie für Wirtschaftlichkeit und somit keine Garantie für eine Übernahme in die Doku. 
 + 
 +**Quelle**: {{ ::mb_06_2019_-_bearbeitung_fälle_unter_50_t.pdf |}}
  
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 Bitte beachten Sie bei der Kommunikation nach außen und auch untereinander die 24H-Regel und beantworten innerhalb dieses Zeitrahmens Anfragen, Emails etc. Bitte beachten Sie bei der Kommunikation nach außen und auch untereinander die 24H-Regel und beantworten innerhalb dieses Zeitrahmens Anfragen, Emails etc.
  
 +__Flankierend hierzu sind auch die Qualitätsstandards der Chambre des Généalogistes Successoraux de France für uns von Bedeutung__:
  
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-Flankierend hierzu sind auch die Qualitätsstandards der Chambre des Généalogistes Successoraux de France für uns von Bedeutung: 
 Ethische Regeln der Chambre des Généalogistes Successoraux de France Ethische Regeln der Chambre des Généalogistes Successoraux de France
  
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 Sie verpflichten sich, eine Endabrechnung für die Erben spätestens 30 Tage nach Erhalt der vollständigen Erbmasse zu vollziehen. Sie verpflichten sich, eine Endabrechnung für die Erben spätestens 30 Tage nach Erhalt der vollständigen Erbmasse zu vollziehen.
  
-Quelle: Orga-Wiki > Qualitätsstandards (NL, 10/2018)+**Quelle**: Orga-Wiki > Qualitätsstandards (NL, 10/2018) 
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 +__Um A-Ermittler zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:__ 
 + 
 +- Mind. 3 Jahre Erfahrung als Ermittler (inkl. Traineezeit) 
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 +- Vollzeitermittler 
 + 
 +- Mobilität (Bereitschaft und Möglichkeit spontan auch schlecht erreichbare Orte 
 +anzufahren) 
 + 
 +- Viel Erfahrung mit Erbenbesuchen und Vertragsnahmen, dabei auch nachweisbarer 
 +Erfolg 
 + 
 +- Mehrere eigene Fälle in Status nach „Recherche“, davon 5 auf Status „Erbschein“ 
 +oder weiter 
 + 
 +- Mind. ein eigener abgerechneter Fall 
 + 
 +- solider Umsatz 
 + 
 +- Erfahrungen in der Fallführung und der Teamzusammenstellung 
 + 
 +- Professionelle Ergebnisdokumentation in der DB 
 + 
 +- Kenntnisse des Mitbewerberfeldes 
 + 
 +- Unter Beweis gestellte Stressresistenz als Teammitglied in mehreren aktuellen und 
 +hochwertigen Bundesanzeigerfällen 
 + 
 +- Sehr gute Integration in der Firma (regelmäßige Teilnahme an Firmenveranstaltungen, 
 +Mitglied in verschieden zusammengesetzten Teams) 
 + 
 +__Was macht einen A-Ermittler aus?__ 
 + 
 +- Hohe Bereitschaft, für sich selbst, aber auch für Kollegen Erbenbesuche durchzuführen 
 + 
 +- Hohe Bereitschaft für sich selbst, aber auch für Kollegen Recherchen durchzuführen 
 + 
 +- Hohe Bereitschaft hochwertige Fälle als Fallführer zu bearbeiten 
 + 
 +- Sehr gute und regelmäßige Erreichbarkeit zur BUANZ-Zeit 
 + 
 +- Professionelle Ergebnisdokumentation in der DB 
 + 
 +- Aktive und zügige Bearbeitung von eigenen Fällen und von übernommenen 
 + 
 +__Teammitgliedschaften__ 
 + 
 +- Sehr hohes Maß an Integration in der Firma (sehr regelmäßige Teilnahme an den 
 +Firmenveranstaltungen (auch A-Telkos), Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben, 
 +die über das Ermitteln hinausgehen) 
 + 
 +- Sehr hoher Vernetzungsgrad (Mitglied in verschieden zusammengesetzten Teams, 
 +gute Verbindung zu Mitarbeitern anderer Abteilungen) 
 + 
 +- Bereitschaft, junge Kollegen zu unterstützen 
 + 
 +__Einstufung nach Traineezeit__: 
 + 
 +-Alle Trainees werden B-Ermittler nach der 2-jährigen Ausbildung 
 + 
 +-Nach 3 Jahren Überprüfung der Voraussetzungen 
 + 
 +(Einschränkung B-Ermittler: keine Fallführung in Fällen ab 200.000€) 
 + 
 +**Quelle**: {{ ::a-ermittler_werden.pdf |}} (07/2017) 
 + 
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 + 
 +__Bildung von Teams in Fällen ab 100.000 Euro__ 
 + 
 +Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Regelung nicht aufgehoben wurde, sondern nach folgenden Kriterien gehandhabt wird. Bitte den Zweizeiler an mich mit den auf den jeweiligen Fall zutreffenden Kriterien nicht vergessen. 
 + 
 +Hier im Folgenden die entsprechenden Kriterien, die keine Teambildung zwingend erfordern: 
 + 
 +- NP- und Gerichtsfälle
 
 + 
 +- BUZ-Fälle, die offensichtlich dem Ausschluss dienen (kriegsvermisste 
Personen, unbekannte uneheliche Väter oder Kinder...) 
 + 
 +
- Altfälle
 
 + 
 +- Fälle, bei denen sich sehr früh ein sehr enger Regionalbezug 
herausstellt und der Ermittler direkt vor Ort ermitteln kann/muss.
- Fälle, die innerhalb der 5-Tages-Frist zu lösen sind.  
 + 
 +In allen anderen Fällen ist gemäß bisheriger Vorgaben ein 3er-Team zu bilden. 
 + 
 +Gemäß TE ist der Sinn dieser Regelung in einer Verbesserung der Effizienz zu sehen, nicht in einer Zunahme weiterer Bürokratisierung. 
 + 
 +Im Falle der entsprechenden Kriterien reicht ein einfacher Zweizeiler an SM. Weitere Rücksprachen sind nicht nötig. 
 + 
 +**Quelle**: News > Bildung von Teams in Fällen ab 100.000 Euro (SM, 10/2016) 
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 +__24h - Regel__ 
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 +Wir bitten Sie bei der Kommunikation nach außen und auch untereinander die 24h - Regel zu beachten und Anfragen, Emails usw. innerhalb dieser Zeit zu beantworten. Dies haben wir auch in unsere Qualitätsstandards aufgenommen. 
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 +**Quelle**: {{ ::mb_2015_01.pdf |}}
  
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 **Quelle**: Orga-Wiki > Teamstrukturen (NL, 11/2014) **Quelle**: Orga-Wiki > Teamstrukturen (NL, 11/2014)
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 +__Fallvergabe__
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 +Am 08. September 11:00 gab es folgenden Eintrag ins Forum:
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 +Es wird nur noch ausgewählte Fallführer für Fälle >200.000 Euro geben. Die Fallvergabe erfolgt durch TE und RM.
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 +Wer in einem Fall ab 100.000 Euro nicht binnen 5 Tagen ein 3er-Team gebildet hat, bekommt den Fall ohne Aufwendungsersatz entzogen. Sollte diese Regelung nicht eigenverantwortlich umgesetzt werden, werden auch diese Fälle durch die Geschäftsleitung vergeben.
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 +Dies führte bis heute zu einer Gold- und Silbermedaille, also Fallentzug in zwei Fällen. Wir hoffen, keine weiteren Bewerber für Medaillen zu haben.
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 +**Quelle**: {{ ::mb_09_2014_-_fallvergabe_3er_team_und_fallentzug.pdf |}}
  
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 **Quelle**: Wiki > Team > Servicemitglied (SZ, 01/2010) **Quelle**: Wiki > Team > Servicemitglied (SZ, 01/2010)
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  • qualitaetsstandards.1686856672.txt.gz
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