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-Bei Aufträgen zu Akteneinsichten, für die eine Strecke von mehr als 300 Km insgesamt zurückgelegt werden müssen, kann eine zusätzliche Pauschale von 120 € in Rechnung gestellt werden, die über die Punkte im jeweiligen Fall abgerechnet wird. Die über 300 Km insgesamt zurückgelegten Kilometer werden von der Firma jedoch nicht erstattet. +Bei Aufträgen zu Akteneinsichten, für die eine Strecke von mehr als 300 km insgesamt zurückgelegt werden muss, kann eine zusätzliche Pauschale von 120 € in Rechnung gestellt werden, die über die Punkte im jeweiligen Fall abgerechnet wird. Die über 300 km insgesamt zurückgelegten Kilometer werden von der Firma jedoch nicht erstattet. 
 Wegen der anfallenden Recherchepunkte ist eine entsprechende Akteneinsicht vor Fahrtantritt mit dem Fallführer abzustimmen.  Wegen der anfallenden Recherchepunkte ist eine entsprechende Akteneinsicht vor Fahrtantritt mit dem Fallführer abzustimmen. 
  
 **Quelle**: CHP (08.09.2023) **Quelle**: CHP (08.09.2023)
  • rollkommando_akteneinsicht.1694178723.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 08.09.2023 15:12
  • von mm