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| Bei erfolgreichem Abschluss eines von ... bearbeiteten Falles (d.h. bei Auszahlung a n eine erbberechtigte Person) erhält ... als Vergütung und zum Ausgleich aller ihm entstandenen Kosten ein Honorar in Höhe von 20 %des Betrages, den die Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH &Co. KG von dem Erben/den Erben vereinnahmt hat. Zusätzliche Boni können nicht geltend gemacht werden. | Bei erfolgreichem Abschluss eines von ... bearbeiteten Falles (d.h. bei Auszahlung a n eine erbberechtigte Person) erhält ... als Vergütung und zum Ausgleich aller ihm entstandenen Kosten ein Honorar in Höhe von 20 %des Betrages, den die Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH &Co. KG von dem Erben/den Erben vereinnahmt hat. Zusätzliche Boni können nicht geltend gemacht werden. | ||
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| + | Bei Erteilung des entscheidenden Erbscheins wird die Hälfte der kalkulatorischen Vergütung als Vorschuss geleistet. | ||
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