__**Fälle mit Fallwert unter 50.000 € sind ausschließlich den Trainees vorbehalten**__ Voll- und Teilaufgebote mit Wert zwischen 40.000 € - 50.000 € aus dem Bundesanzeiger werden von den Trainees bearbeitet. Aufgebote mit Wert unter 40.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen von den Trainees bearbeitet werden: Bedingung für eine Übernahme ist, wie bei allen Fällen, die umgehende Bearbeitung. Zusätzliche Bedingung für eine Bearbeitung ist eine zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Richtlinien hierfür sind unter dem Punkt "Qualitätsstandards" aufgegführt. **Trainee-Börse** Es wurde eine Trainee-Börse eingebaut (April 2024). Fälle, bei der während der Fallanlage ein Häckchen in das Feld "TraineeCase"gesetzt wird, landen in der Trainee-Börse. Es handelt sich um BUZ-Fälle unter 50.000 € oder um Fälle die von AJ, AGE, HL angelegt werden und von Trainees bearbeitet werden sollen. __Wie erfolgt die Fallevergabe?__ - Bis zum einschl. 6 Monat der Ausbilung werden die Fälle durch Robert Küster (RKU) zugeteilt. - Ab dem 7. Monat der Ausbildung übernehmen die Trainees selbst aus der Trainee-Börse. Die Trainees werden vollständig in die Abteilung Ermitltung eingegliedert und erhalten zusätzliche Aufgaben. - Ab dem 13. Monat der Ausbildung werden die Trainees für die Ermittler-Börse freigeschaltet und bewerben sich auf Fälle ab 50.000 €. Fälle unter 50.000 € sollen nur bei __sehr__ geringer Auslastung bearbeitet werden. **Richtlinien zur Wirtschatflichkeit** {{:endfassung:2024.04.16richtlinienzurwirtschaftlichkeit_trainees.pdf|2024.04.16richtlinienzurwirtschaftlichkeit_trainees.pdf}}