__**Regelung Honorarprozente Erbenvertrag**__ Es gilt in allen Fällen grundsätzlich als Standard-Honorarsatz 33,33% zzgl. Umsatzsteuer. Abweichungen davon sind allen Ermittlern erlaubt, sollten aber jeweils gut überlegt und begründbar sein. Trainees besprechen Abweichungen bitte immer erst mit dem jeweiligen Tutor. **Quelle**: MM (08/2023) --- __**Regelung Honorarprozente Erbenvertrag**__ A- und B-Ermittler haben in Konkurrenzfällen freie Hand bei den Honorarprozenten Fallführer, welche keine A- oder B-Ermittler sind, können bei Verweis auf einen konkreten Mitbewerber folgende Prozente gewähren: GEN: 20%
 Schröder: 15%
 Arbor: 10% Alle Ermittler haben, bei Verweis auf komplizierte Verhandlungen mit einzelnen Erben, bei Fällen ohne Konkurrenz die Möglichkeit als ersten Verhandlungsschritt 2% Skonto (32,66%) auf die 33.3% zu gewähren, als zweiten Schritt 3% Skonto (32,33%). Bei diesen drei Konstellationen ist keine Rücksprache mit TE nötig. **Quelle**: News > Regelung Honorarprozente Erbenvertrag (SM, 03/2016) **Quelle**: Orga-Wiki > Honorarprozente (NL, 11/2017)