Festlegung der Honorarprozente im Erbenvertrag
Es gilt in allen Fällen grundsätzlich als Standard-Honorarsatz 33,33% zzgl. Umsatzsteuer.
Abweichungen davon sind allen Ermittlern erlaubt, sollten aber jeweils gut überlegt und begründbar sein.
Trainees besprechen Abweichungen bitte immer erst mit Robert Küster (RKU).