Richtlinien zum Ankauf von Fällen durch die Firma

Ankauf von Fällen frühestens ab Status Dokumentation.

Pro Ermittler sind jährlich maximal zwei Schwünge an Ankäufen vorgesehen.

Welche Fälle zum Verkauf angeboten werden, obliegt dem Ermittler; welche Fälle unter welcher Variante angekauft werden, der Firma.

Variante mit späterer Abrechnung

Diese Variante bezieht sich auf Fälle, in denen das Honorar zum Zeitpunkt des Ankaufs noch nicht abschließend taxiert werden kann (bspw. bei allen Grundstücksangelegenheiten) und Fälle in den keine absolute Sicherheit hinsichtlich einer erfolgreichen Abwicklung besteht.

Abschläge vom Ermittlerhonorar:

- 12% vor Erteilung Erbschein

- 6% bei bereits erteiltem Erbschein

Die Abschläge orientieren sich zu beiden Zeitpunkten – unabhängig davon, ob Teile bereits an den Ermittler ausgezahlt worden sind – am kompletten Ermittlerhonorar. Hier wird zum Zeitpunkt des Verkaufs mit dem angenommenen Wert kalkuliert. Bei Abrechnung mit den Erben erstattet die Firma dem Ermittler die am tatsächlichen Honoraranspruch bemessene, zu wenig ausgezahlte Summe – bzw. der Ermittler der Firma die zu viel ausgezahlte. Bei Ablage des Falles nach Ankauf hat die Firma gegenüber dem Ermittler Ansprüche auf volle Rückzahlung der Ankaufsumme.

⇒ Das Risiko verbleibt beim Ermittler

Sollte sich in der weiteren Bearbeitung herausstellen, dass weitere Recherchen notwendig werden, bleibt die Zuständigkeit hierfür beim Ermittler. Werden die Recherchen durch diesen nicht zeitnah durchgeführt, werden nach erneuter Rücksprache die Recherchen durch die Firma durchgeführt, die entsprechende Honoraransprüche geltet macht. Besteht ein Team aus zwei oder mehreren Ermittlern, von denen nur einer seine Anteile an die Firma verkauft hat und werden nach dem Verkauf weitere Recherchen nötig, so wird die Honorarverteilung nach Abschluss der Recherchen wie gewohnt angepasst. Die Zuständigkeiten für die erneuten Ermittlungen werden zwischen den Ermittlern koordiniert. Sollten sich die Anteile des verkaufenden Ermittlers dadurch verringern, wird dies bei der abschließenden Abrechnung berücksichtigt. Die Anpassung der Honorarprozente erfolgt in Abstimmung mit den beteiligten Ermittlern durch CHP.

⇒ Die Zuständigkeit verbleibt beim Ermittler

Quelle: ankauf_von_faellen_mit_spaeterer_abrechnung.pdf

Fallverkauf durch Ermittler

Die Prüfung der Fälle zum Ankauf durch das Unternehmen wird ab sofort über Christian Pförtner laufen. Ermittler können sich diesbezüglich an ihn wenden.

Quelle: mb_2017_09.pdf

Neue Aufgabenverteilung

Ankauf von Fällen, Regelungen mit ausscheidenden Ermittlern: Thomas Emrich

Quelle: mb_2017_05.pdf