Regelung Honorarprozente Erbenvertrag

Es gilt in allen Fällen grundsätzlich als Standard-Honorarsatz 33,33% zzgl. Umsatzsteuer.

Abweichungen davon sind allen Ermittlern erlaubt, sollten aber jeweils gut überlegt und begründbar sein.

Trainees besprechen Abweichungen bitte immer erst mit dem jeweiligen Tutor.

Quelle: MM (08/2023)

Regelung Honorarprozente Erbenvertrag

A- und B-Ermittler haben in Konkurrenzfällen freie Hand bei den Honorarprozenten

Fallführer, welche keine A- oder B-Ermittler sind, können bei Verweis auf einen konkreten Mitbewerber folgende Prozente gewähren: GEN: 20%
 Schröder: 15%
 Arbor: 10%

Alle Ermittler haben, bei Verweis auf komplizierte Verhandlungen mit einzelnen Erben, bei Fällen ohne Konkurrenz die Möglichkeit als ersten Verhandlungsschritt 2% Skonto (32,66%) auf die 33.3% zu gewähren, als zweiten Schritt 3% Skonto (32,33%).

Bei diesen drei Konstellationen ist keine Rücksprache mit TE nötig.

Quelle: News > Regelung Honorarprozente Erbenvertrag (SM, 03/2016)

Quelle: Orga-Wiki > Honorarprozente (NL, 11/2017)