Informationsweitergabe an Erben
Die Geschäftsleitung weist darauf hin, dass ermittlungsrelevante Informationen wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln sind und diese nur im absolut notwendigen Umfang gegenüber Erbprätendenten und ihren rechtlichen Vertretern offenzulegen sind. Sollten Unklarheiten bestehen, welche Informationen zu den sensiblen Daten gehören, ist vor der Herausgabe dringend mit der Ermittler-Schnittstelle (CHP, NIL, MM) Rücksprache zu nehmen.
Quelle: MM (08/2023)
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Informationsweitergabe an Erben
In den letzten Monaten ist es gehäuft aufgetreten, dass im Zusammenhang mit der Erbenkommunikation während der Vertragsverhandlungen ermittlerseitig detaillierte Informationen zum Fall an potenzielle Erben weitergegeben wurden, so dass diese in der Lage waren, auch ohne die Unterstützung der Erbenermittlung Emrich ihr Erbe zu beanspruchen und keine Verträge mehr mit uns geschlossen haben. Sowohl der Firma als auch den Ermittlern ist dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Die Geschäftsleitung weist daher darauf hin, dass ermittlungsrelevante Informationen wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln sind und diese nur im absolut notwendigen Umfang gegenüber Erbpotentaten und ihren rechtlichen Vertretern offenzulegen sind. Sollten Unklarheiten bestehen, welche Informationen zu den sensiblen Daten gehören, ist vor der Herausgabe dringend mit der Rechtsabteilung Rücksprache zu nehmen. Eine entsprechende Nachschulung wird außerdem im Laufe des Novembers in Form einer Telko stattfinden.
Quelle: mb_2021_10.pdf