Säumige Zahlungen von Ermittlern bei Externen

Leider taucht immer wieder das Problem auf, dass Zahlungen für in Anspruch genommene Dienstleistungen (wie z.B. Auskunftsanfragen, Urkundenbestellungen etc.) bei externen Partnern, Institutionen und Behörden nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht bezahlt werden. Dies kann unserem Ansehen nachhaltig Schaden zufügen und unseren Zugang zu Informationen dauerhaft negativ beeinflussen. Daher ist es extrem wichtig, dass die Firma hiervon Kenntnis erlangt, um für die säumigen Zahler in Vorkasse zu gehen.

Bitte nehmt daher direkt, solltet Ihr von externen Stellen auf die schlechte Zahlungsmoral von Mitarbeitern unserer Firma hingewisen werden, Kontakt mit MS auf. Sie wird eine Zahlung auf Kosten der KG vornehmen und dem betreffenden Ermittler den doppelten Betrag in Rechnung stellen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt natürlich auch nach Verlassen der Firma bestehen. Diese Zahlungen und die doppelte Berechnung können nicht über das Punktekonto geltend gemacht werden.

Quelle: Orga-Wiki > Säumige Zahlungen von Ermittlern bei Externen (NL, 11/2017)