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Arbeitshinweise zu Arbeitszeiten:

arbeitszeitenabt.ermittlung.pdf

vorlage_arbeitszeitnachweis-mit-soll-und-differenz2024.xlsx

flexiblearbeitszeitenemrichgruppe02052018.pdf

Selbstdefinition der Kernarbeitszeiten:

Mitarbeiter haben die Flexibilität, ihre eigenen Kernarbeitszeiten festzulegen, vorausgesetzt, sie stimmen diese mit der Abteilungsleitung ab.

Zusätzlich ist es wichtig, dass die Mitarbeiter sich absprechen, um sicherzustellen, dass mindestens ein Mitarbeiter bis 18 Uhr arbeitet, der bei Bedarf an den BUZ-Fällen arbeiten kann, unabhängig davon, ob sich der Mitarbeiter im Büro oder im Home-Office befindet.

Gleitzeit:

Neben den Kernarbeitszeiten besteht die Möglichkeit zur Gleitzeit, um den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden.

Präsenztage im Büro:

Es wird erwartet, dass die Mitarbeiter in der Abteilung die Präsenztage im Büro untereinander abstimmen, um sicherzustellen, dass jeden Tag (Mo-Fr) jemand anwesend ist, insbesondere für die Bearbeitung des Posteingangs.

Bereitschaft zu Überstunden und Freizeitausgleich:

Ist ein Konkurrenzfall zu ermitteln, können Mitarbeiter dazu aufgefordert werden, Überstunden zu leisten, die später als Freizeitausgleich abgegolten werden können.

Hier bitte Merkblatt: „Flexible Arbeitszeiten der Erben-Ermittlung Emrich Gruppe“ beachten.

Flexibilität und Koordination:

Trotz selbst definierter Kernarbeitszeiten, Gleitzeit und abgestimmter Präsenztage ist es wichtig, flexibel zu bleiben und die Arbeitszeiten untereinander zu koordinieren, um eine kontinuierliche Abdeckung zu gewährleisten.

Bitte berücksichtigen Sie diese Richtlinien bei der Festlegung Ihrer Arbeitszeiten und der Abstimmung der Präsenztage, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

  • endfassung/arbeitszeiten.1715852573.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 16.05.2024 11:42
  • von aj