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Ermittlerbonus (neu)

Der Ermittlerwettbewerb der vergangenen zwei Jahre wird in der bisherigen Form nicht weitergeführt und durch ein neues Bonussystem ersetzt.

Die zusätzlichen Honoraransprüche, die sich für die Gewinner der Ermittlerwettbewerbe der Jahre 2021 und 2022 ergeben, können selbstverständlich weiter geltend gemacht werden.

Das neue Modell sieht vor, dass jede Ermittlerin und jeder Ermittler nach jeder zehnten Beteiligung an einem erteilten Erbschein einen Bonus von 500 € erhält.

Geltend gemacht werden können Erbscheine mit Erteilungsdatum ab dem 01.01.2023 (entscheidend ist hier das Datum der gerichtlichen Erteilung, nicht des postalischen Eingangs in der Firma) durch eine Rechnungsstellung an MS, CHP im Cc, mit Verweis auf die zehn zu berücksichtigenden Fälle.

Gezählt werden alle Beteiligungen als Fallführer oder mit einer Teambeteiligung von mindestens 20%. Die Zählung der Erbscheinserteilungen endet nicht mit Ende eines Kalenderjahres und verjährt auch sonst nicht.

  • endfassung/bonus.1692941647.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 25.08.2023 07:34
  • von mm