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Die Einschaltung eines freien oder angestellten Ermittler ist grunsätzlich möglich.

1. Die Einschaltung eines freien Ermittlers durch einen anderen freien Ermittler ist möglich.

Dies wird durch Absprache unter den freien Ermittler geregelt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Firma die Kosten vorstreckt. Die genauen Konditionen sind unter Punkt 2 aufgeführt.

2. Die Einschaltung eines freien Ermittlers durch einen angestellten Ermittler ist möglich.

i. bei einem zu unter Vertrag nehmenden Erbanteil < 25.000 € bekommt der freie Ermittler 250€ - wird das Punktekonto mit 250 € (25 Punkten) belastet - dieser Anteil wird an den Rollenden sofort ausbezahlt - Negativpunkte werden am Schluss mit dem Teamhonorar verrechnet.

ii. bei einem zu unter Vertrag nehmenden Erbanteil ab 25.000 € bekommt der freie Ermittler 500 € - wird das Punktekonto mit 500 € (50 Punkten) belastet - 500 Euro werden an den Rollenden sofort ausbezahlt - Negativpunkte werden am Schluss mit dem Teamhonorar verrechnet.

Sollte die genaue Erbquote zu dem Zeitpunkt des Erbenbesuches nicht bekannt sein, gilt für die Rechnungsstellung die Erbquote nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen, wobei realistische potentielle erbberchtigte Stämme berücksichtigt werden.

Es gilt die gesetzliche Kilometerpauschale: 0,30 € je km (Hin und zurück).

Die Rechnung wird an die Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH & Co. KG gestellt.

3. Die Einschaltung eines angestellten Ermittlers durch einen freien Ermittler ist möglich.

Der angestellte Ermittler zieht für den Erbenbesuch Punkte ab.

1 Punkt pro angefangene ¼ h

4. Die Einschaltung eines angestellten Ermittlers durch einen anderen angestellten Ermittler ist möglich.

Der angestellte Ermittler zieht für den Erbenbesuch Punkte ab.

1 Punkt pro angefangene ¼ h

  • endfassung/erbenbesuch_zur_vertragsnahme.1713437221.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 18.04.2024 12:47
  • von aj