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Die Einschaltung eines freien oder angestellten Ermittlers ist grundsätzlich möglich.
1. Die Einschaltung eines freien Ermittlers durch einen anderen freien Ermittler ist möglich.
Dies wird durch Absprache unter den freien Ermittler geregelt.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Firma die Kosten vorstreckt. Die genauen Konditionen sind unter Punkt 2 aufgeführt.
2. Die Einschaltung eines freien Ermittlers durch einen angestellten Ermittler ist möglich. [AJ, 15.05.2024 Mit den Freien abgesprochen]
i. bei einem unter Vertrag zu nehmenden Erbanteil < 25.000 € bekommt der freie Ermittler 250€ - wird das Punktekonto mit 250 € (25 Punkten) belastet - dieser Anteil wird an den freien Ermittler sofort ausbezahlt - Negativpunkte werden am Schluss mit dem Teamhonorar verrechnet.
ii. bei einem unter Vertrag zu nehmenden Erbanteil ab 25.000 € bekommt der freie Ermittler 500 € - wird das Punktekonto mit 500 € (50 Punkten) belastet - 500 Euro werden an den freien Ermittler sofort ausbezahlt - Negativpunkte werden am Schluss mit dem Teamhonorar verrechnet.
i. und ii.
Für die Rechnungsstellung gilt die Erbquote nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen.
Es gilt die gesetzliche Kilometerpauschale: 0,30 € je km (Hin und zurück).
iii. bei einem unter Vertrag zu nehmenden Erbanteil ab 50.00 € bekommt der Rollende 10% des Teamhonorars für deisen Erbanteil. Die 10 % werden bei Abschluss des Falles ausbezahlt, bei vorhanden Punkten damit verrechnet, ansonsten zu Lasten des (fiktiven*) Teamhonorars.
Die Rechnung wird an die Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH & Co. KG gestellt.
*bei Angestellten
3. Die Einschaltung eines angestellten Ermittlers durch einen freien Ermittler ist möglich.
Der angestellte Ermittler zieht für den Erbenbesuch Punkte ab.
1 Punkt pro angefangene ¼ h
4. Die Einschaltung eines angestellten Ermittlers durch einen anderen angestellten Ermittler ist möglich.
Der angestellte Ermittler zieht für den Erbenbesuch Punkte ab.
1 Punkt pro angefangene ¼ h