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Fallablage
CHP und HL entscheiden jeden Freitag über die zur Ablage vorgeschlagenen Fälle.
Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten folgende 5 Punkte bitte von den Ermittlern beachtet werden:
1. Die Zusammenfassung muss aussagekräftig, aber auch kurz und knapp die Ablagegründe benennen.
2. Es sollte benannt werden, welches Ablagefax („Mit Dank“ = Vorlage „Nicht weiter verfolgt“ oder „ohne Dank“ = Vorlage „keine Erben ermittelt“) ans Gericht verschickt werden soll. Diese Info sollte bitte fett hervorgehoben werden. Ohne genauere Angabe wird das Fax „ohne Dank“ verschickt.
3. Es können keine Sondertexte/Ergänzungen bei den Ablageschreiben berücksichtigt werden, da aus einem extra Tool abgelegt wird, dass nur die Option lässt, den Namen des gewünschten Fax anzuklicken.
4. Falls Ermittler selbst Ablageschreiben verschicken möchten, ist dies selbstverständlich möglich, allerdings erst nach der Fallablage durch die Firma. Dann in der Zusammenfassung „Ablage ohne Fax“ vermerken.
5. Ermittler sollten sobald entschieden ist, dass eine eigene Weiterbearbeitung nicht mehr stattfinden wird, den Fall zur Ablage vorschlagen.