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Gerichtsbesuch zur Akteneinsicht
Bei Anlage von neuen Bundesanzeiger-Fällen mit einem offenen Wert von 75.000,- € und darüber, werden aus der Datenbank heraus automatisch Faxe an das Nachlassgericht mit der Besuchsankündigung eines Ermittlers für den nächsten Tag versendet.
In seinen Benutzerdaten kann jeder Ermittler einen Aktionsradius einstellen, im Durchschnitt liegt er bei 50 km (Luftlinie um seinen Standort). Für den Besuch zur Akteneinsicht wird der Ermittler ausgewählt, in dessen Radius das jeweilige Nachlassgericht fällt und der keinen Urlaub für den Tag des Besuches eingetragen hat. Sollten mehrere Ermittler das Nachlassgericht in ihrem Radius haben, so entscheidet wer sich (Luftlinie) näher daran befindet.
Der fahrende Ermittler erhält eine automatisierte Mail aus der Datenbank mit dem Betrag den er der Firma (Zossen KG) für den Gerichtsbesuch in Rechnung stellen kann. Der Betrag berechnet sich wie folgt: 0,75 € je km bis maximal 150 km einfache Fahrt (also 300 km insgesamt) + 120,00 € Pauschale und wird vollständig von der Firma (Zossen KG) übernommen.
Zusatz: Bei Aufträgen zu Akteneinsichten, für die eine Strecke von mehr als 300 km insgesamt zurückgelegt werden muss, kann eine zusätzliche Pauschale von 120 € in Rechnung gestellt werden, die über die Punkte im jeweiligen Fall abgerechnet wird. Die über 300 km insgesamt zurückgelegten Kilometer werden von der Firma jedoch nicht erstattet. Wegen der anfallenden Recherchepunkte ist eine entsprechende Akteneinsicht vor Fahrtantritt mit dem Fallführer abzustimmen.
Sollte fehlerhaft kein Auftrag zur Akteneinsicht automatisch ausgelöst worden sein oder sich durch Umfeldrecherche oder spätere Auskünfte vom Nachlassgericht oder Nachlasspfleger etc. ein offener Fallwert von 75.000,- € oder mehr ergeben, ist der Fallführer dafür verantwortlich, eine Akteneinsicht am nächsten Werktag zu organisieren. Ansprechpartner ist Nicholas Lang (NIL).
Der fahrende Ermittler sollte die Informationen aus der Gerichtsakte, wenn möglich noch vom Nachlassgericht aus, an den zuständigen Fallführer senden und kann bei Bedarf auch als Co-Ermittler ins Team aufgenommen werden.
akteneinsicht_-_leitfaden_zur_durchsicht_der_nachlassakte.pdf
AG wünscht kein Autofax zwecks AE Für die Gerichte, die keine Anfragen mehr von uns bezüglich der AE erhalten möchten, haben wir eine vorläufige Lösung gefunden. Wir haben bei den jeweiligen AG-ID die Faxnummer entfernt und stattdessen ein Sternchen (*) eingefügt. Die Faxnummer werden im Memofeld vermerkt, mit dem Hinweis: * AG wünscht keine Autofaxe, Faxnummer: XXXX.