Festlegung der Honorarprozente im Erbenvertrag

Es gilt in allen Fällen grundsätzlich als Standard-Honorarsatz 33,33% zzgl. Umsatzsteuer.

Abweichungen davon sind allen Ermittlern erlaubt, sollten aber jeweils gut überlegt und begründbar sein.

Trainees besprechen Abweichungen bitte immer erst mit Robert Küster (RKU).

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  • Zuletzt geändert: 06.08.2025 16:26
  • von rku