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Festlegung der Honorarprozente im Erbenvertrag

Es gilt in allen Fällen grundsätzlich als Standard-Honorarsatz 33,33% zzgl. Umsatzsteuer.

Abweichungen davon sind allen Ermittlern erlaubt, sollten aber jeweils gut überlegt und begründbar sein.

Trainees besprechen Abweichungen bitte immer erst mit Manuel Müller (MM) oder Agathe Jacquemin (AJ).

  • endfassung/honorarsaetze_im_erbenvertrag.1708516894.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 21.02.2024 13:01
  • von aj