Informationsweitergabe an Erben
Die Geschäftsleitung weist darauf hin, dass ermittlungsrelevante Informationen wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln sind und diese nur im absolut notwendigen Umfang gegenüber Erbprätendenten und ihren rechtlichen Vertretern offenzulegen sind. Sollten Unklarheiten bestehen, welche Informationen zu den sensiblen Daten gehören, ist vor der Herausgabe dringend mit der Ermittlungsabteilung (AJ) Rücksprache zu nehmen.