Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Interne Qualitätsstandards Bereich Ermittlung 2023
Die Ermittler und Ermittlerinnen verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrer Arbeit bestmöglich zu befolgen.
1. BuAnz-Fälle mit einem Fallwert < 50.000 sind ausschließlich unseren Trainees vorbehalten - ausgenommen sind Teil-Aufgebote.
2. BuAnz-Fälle ab einem Nachlasswert ab 150.000€ sollen mind. im 2er-Team bearbeitet werden. Bei Bedarf im 3er-Team. Der/die Fallführer/in ist für die Teambildung verantwortlich. Abweichungen von dieser Regel müssen stichhaltig begründbar sein!
3. Der Monatsbericht ist bis ultimo jeden Monats an die Geschäftsleitung zu senden.
4. Jede sinnvolle Gelegenheit soll zur Nachlasspflegerakquise genutzt werden.
5. In BuAnz-Fällen mit Konkurrenzdruck haben die Ermittler und Ermittlerinnen freie Hand bei der Honorargestaltung. In Zweifelsfällen ist Rücksprache mit der Ermittlerschnittstelle zu halten.
6. Auf die Kommunikation nach innen und außen (Rückruf, Antwortmail) innerhalb von 36h wird geachtet.
7. Regelmäßige und termingerechte Sachstandsberichte an Nachlassgerichte und Nachlasspfleger und Nachlasspflegerinnen.
8. In freien Fällen hat eine Weitergabe von relevanten Informationen an die Erben (Inland) zu Beginn des Kontaktes grundsätzlich zu unterbleiben. Sollten alle Mittel der Vertragsnahme gescheitert sein, kann man hier den Erben unter Umständen entgegenkommen, sollte es allein an mangelnden Informationen gelegen haben. Einzelfallbetrachtung bleibt wichtig (Erbanteil, Erbordnung, etc.). Gegebenenfalls Rücksprache halten.
9. In freien Fällen ist grundsätzlich mit dem höchstmöglichen Honorarsatz zu beginnen. Sollten Honorarverhandlungen nötig werden, so reduziert man geringfügig vom Maximum. (Siehe auch Wiki Ermittler „Honorarsätze im Erbenvertrag“.)
10. Vor der Fallübergabe an die Doku muss der Fall sorgfältig aufgearbeitet sein (u.a. Stammbaum komplett, Erbenliste (auch Erbeserben) vollständig, Ordner angelegt, Dateien beschriftet)
—
Fälle mit Fallwert unter 50.000 €
Teilaufgebote mit Wert unter 50.000 € aus dem Bundesanzeiger können unter bestimmten Voraussetzungen von allen Ermittlern bearbeitet werden: Bedingung für eine Übernahme ist, wie bei allen Fällen, die umgehende Bearbeitung. Zusätzliche Bedingung für eine Bearbeitung ist eine zu erwartende Wirtschaftlichkeit. Richtlinien hierfür sind:
- Ab einem Fallwert von 30.000 € können Fälle bearbeitet werden, wenn es sich um übersichtliche 2. Erbordnungen handelt. 3. Erbordnungen können in besonders günstigen Ausnahmefällen (Beispiel: EL unehelich + nur ein mütterlicher Erbstamm) ebenfalls bearbeitet werden.
- Ab einem Fallwert von 20.000 € sind 1. Erbordnungen und Teilaufgebote zu einzelnen Personen/Stämmen möglich.
- Der Erblasser ist nicht länger als fünf Jahre verstorben.
- Es liegt maximal sehr eingeschränkter und günstiger Auslandsbezug vor.
- Es befindet sich keine Immobilie im Nachlass.
- Rechtstreitigkeiten sind nicht zu erwarten (kein unrichtig erteilter ES etc.).
Die Fälle mit einem Wert unter 50.000 € werden ohne Startguthaben/Recherchepunkte angelegt. Die dem Nachlasswert entsprechende Punktezahl wird nach Rücksprache mit Christian Pförtner (CHP) durch diesen aufgebucht, wenn Wirtschaftlichkeit wahrscheinlich ist. Die Erfüllung der o.g. Richtlinien ist keine Garantie für Wirtschaftlichkeit und somit keine Garantie für eine Übernahme in die Doku.
—
Um A-Ermittler zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Punkt überhaupt aufnehmen?