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Auszahlung
Die Honoraransprüche werden gestaffelt ausbezahlt:
- Nach Erteilung des Erbscheins kann der Ermittler die erste Hälfte des kalkulatorischen Honorars als Abschlag in Rechnung stellen.
- Nach dem vollständigen Einzug des Nachlasses durch die Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH & Co. KG kann der Ermittler das restliche kalkulatorische Honorar in Rechnung stellen. Maßgeblich für diesen Zeitpunkt ist die Eintragung „Nachlass komplett abgewickelt → Abgabe an Zossen“ in der Fallzusammenfassung. Da das endgültige Ermittlerhonorar erst mit der Abrechnung des Nachlasses feststeht, kann es zu einer Über- oder Unterzahlung kommen, sodass bei der Endabrechnung eine Rückforderung oder Nachzahlung seitens der Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH & Co. KG erfolgt. Empfehlenswert ist deshalb die Endabrechnung abzuwarten.