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Mit Wirkung zum 01.01.2023 haben wir ein neues Bonussystem für die Ermittlerinnen und Ermittler eingeführt.
Jede Ermittlerin und jeder Ermittler erhält nach jeder zehnten Beteiligung an einem erteilten Erbschein einen Bonus von 500 €. Geltend gemacht werden können Erbscheine mit Erteilungsdatum ab dem 01.01.2023 (entscheidend ist hier das Datum der gerichtlichen Erteilung, nicht des postalischen Eingangs in der Firma) durch eine Rechnungsstellung an MS (CC CHP), mit Verweis auf die zehn zu berücksichtigenden Fälle.
Gezählt werden alle Beteiligungen als Fallführerin oder Fallführer oder mit einer Teambeteiligung von mindestens 20%. Die Zählung der Erbscheinserteilungen endet nicht mit Ende eines Kalenderjahres und verjährt auch sonst nicht.