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Regelung Honorarprozente Erbenvertrag
A- und B-Ermittler haben in Konkurrenzfällen freie Hand bei den Honorarprozenten
Fallführer, welche keine A- oder B-Ermittler sind, können bei Verweis auf einen konkreten Mitbewerber folgende Prozente gewähren: GEN: 20% Schröder: 15% Arbor: 10%
Alle Ermittler haben, bei Verweis auf komplizierte Verhandlungen mit einzelnen Erben, bei Fällen ohne Konkurrenz die Möglichkeit als ersten Verhandlungsschritt 2% Skonto (32,66%) auf die 33.3% zu gewähren, als zweiten Schritt 3% Skonto (32,33%).
Bei diesen drei Konstellationen ist keine Rücksprache mit TE nötig.
Quelle: News > Regelung Honorarprozente Erbenvertrag (SM, 03/2016)
Quelle: Orga-Wiki > Honorarprozente (NL, 11/2017)