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Punktevergabe
Bei jedem neu angelegten Fall werden die Punkte 1:1 automatisch durch die DB berechnet. Ein Fall mit 59.000 € erhält dementsprechend 59 Suchpunkte. Die Höchstgrenze beträgt 400 Punkte. Bei Ausschlussaufgeboten werden nur Punkte im Gegenwert für die offene Summe aufgebucht. Bei Fällen ohne bekannten Wert werden 0 Punkte angesetzt. Eine Punktekorrektur nach Wertermittlung erfolgt bei werthaltigen Fällen auf Hinweis durch den Ermittler. Bitte dazu eine kurze Mail mit Begründung und Verweis auf die Quelle an Jette Wolff schicken.
Der Gegenwert für einen Suchpunkt beträgt 10 €.
Sinn des Punktesystems
Durch die Einführung des erweiterten Punktesystems im Oktober 2014 ist ein Instrument eingeführt worden, dass schon während der Ermittlung eine permanente Wirtschaftlichkeitsprüfung eines jeden Falls gestattet. Da Punktekonten auch ins Minus geführt und trotzdem abgerechnet werden können, ist die Liquidität der Ermittler zur Durchführung weiterer Recherchen gewährleistet.
Stellen die Punkte abziehen
- Alle Suchaufträge - Zossen für Urkundenbestellungen durch die Doku - Berlin für die Wertermittlung - Adelsdorf für erstattungsfähige Posten
Punkteabzug bei Suchanfragen
Die Mitarbeiter der Rechercheteams ziehen im Zuge der Bearbeitung von über die Datenbank gestellten Suchanfragen direkt die Punkte nach u.g. Schema ab. Ermittler können Punktehöchstgrenzen für Suchanfragen im Einzelfall festlegen, in der Regel sollten die Suchanfragen aber so konkret und eingrenzend formuliert werden, dass dies nicht notwendig ist. Sollte eine bereits gestellte Suchanfrage ihre Relevanz verlieren, kann diese einfach durch einen deutlichen Hinweis im Feld „Gesucht“ storniert werden, solange sich kein Bearbeiter eingetragen hat. Für folgende Leistungen werden Punkte von den Rechercheteams abgezogen: - Recherche: nach Zeit, 1 Punkt pro angefangene ¼ ha - Korrespondenzführung nach außen: nach Zeit, 1 Punkt pro angefangene ¼ h - Komplexe Beratung der Ermittler: nach Zeit, 1 Punkt pro angefangene ¼ h - Telefonate mit Behörden, Erben etc.: nach Zeit, 1 Punkt pro angefangene ¼ h - Ergebnisdokumentation: nach Zeit, 1 Punkt pro angefangene ¼ h - StA I pro gestellte Anfrage, egal wie viele Urkunden enthalten sind: 2 Punkte plus Urkundengebühr s.u. - Umlage Urkunden, Kopien, Beglaubigungen o.ä.: pro angefangene 10 € ein Punkt pro Summe Fallausgabe (Bsp.: drei Urkunden im Fall 99 am gleichen Tag abgeholt/empfangen für je 6,50€ = 2 Punkte nicht 3 Punkte) - Anfahrt zum Archiv: keine Punkte - Zugangsgebühren: keine Punkte
DOKU
Urkunden, die die Dokumentationsabteilung zum Zweck der Ausermittlung und zur Vorbereitung bestellt, werden regelmäßig durch die Zossen-KG über das Punktekonto abgerechnet.
Wertermittlung
Recherchepunkte werden entsprechend der anfallenden Kosten (z.B. für externe Auskünfte) und des Arbeitsaufwands für die Wertermittlung und die Bestellung von Grundbuch- oder Liegenschaftskatasterauszügen berechnet.
Erstattungsfähige Posten
Es besteht die Möglichkeit, auch schon während der laufenden Recherche angefallene Kosten gegen Punkte erstatten zu lassen, um die eigene Liquidität zu erhalten. Erstattungsfähige Posten sind: - Urkunden - Auskünfte Einwohnermeldeamt - Auskünfte aus Archiven - Auskünfte aus Kirchenbüchern - Auskünfte von Standesämtern - Korrespondententätigkeit von anderen Ermittlern / Genealogen - Akteneinsichten durch andere Ermittler, welche nicht im Team sind - Grundbuchauszüge / Handelsregisterauszüge - Anfragen Detektei - Spenden an Heimatkreise bei Auskünften - Dienstreisen (Bei Reisekosten wird ein Zugticket 2. Klasse verrechnet oder 0,30 €/km. Eine Reise im Sinne dieser Regelung beginnt ab 50 km einfach. Hotelkosten werden bei Nachweis der Notwendigkeit bis zu 59,- Euro verrechnet) - Rollkommando Vertragsnahme - Anschaffung von Quellen / Literatur mit Fallbezug (z.B. Ortsfamilienbücher), wenn die Werke nach Status Recherche an die Firmenbibliothek in Berlin abgegeben werden
Nicht erstattungsfähig sind:
- Stundensätze Aktenstudium - Stundensätze Fallanalyse - Fahrtkosten zu Erbenbesuchen des Fallführers oder eines Teammitglieds, das Erbenrollkommando bleibt davon unberührt - Fahrtkosten zu Akteneinsichten des Fallführers oder eines Teammitglieds, das Rollkommondo Akteneinsicht bleibt davon unberührt - Reisen zu Akteneinsichten, bei denen ein anderer Ermittler, der näher wohnt, beauftragt werden hätte können - Reisen zu Umfeldrecherchen, bei denen ein anderer Ermittler, der näher wohnt, beauftragt werden hätte können - Porto
Ein Fallbezug muss bei jedem Posten über die Datenbanknotizen nachvollziehbar sein. Alle Buchungen werden vom Ermittler im Fall eingetragen. Bei Erstattungswunsch wird eine Rechnung mit Nennung aller Posten nach Adelsdorf geschickt. Bei Einreichung der Erstattungsanträge werden die Rechnungen und Belege, welche als Nachweis zur Kostenerstattung dienen, in einen eigenen Ordner in den jeweiligen Fall hochladen. Die Originalbelege behält der Ermittler zur Nachweisführung in seinen Unterlagen. Nach Rechnungsprüfung, werden in Adelsdorf die Punkte vom Punktekonto im Fall abgezogen, der Gegenwert in Euro ausgezahlt und die erstatteten Posten in der Datenbank auf bezahlt umgestellt. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Teilabrechnungen einzureichen.
Fälle abgeben, ablegen in die Böse stellen, erfolgreich abschließen
Bevor ein Fall zur Ablage vorgeschlagen, in die Börse gestellt oder direkt an einen anderen Ermittler abgegeben wird, müssen die Ausgaben, die der Ermittler noch über das Punktekonto im Fall abrechnen lassen möchte, eingetragen und auf bezahlt umgestellt sein. Fälle, deren Punktekonto sich im Minus befindet dürfen nicht in die Börse gestellt werden. Eine direkte Abgabe an einen anderen Ermittler ist möglich, allerdings muss in diesem Fall ein eindeutiger Hinweis in der Fallzusammenfassung und in den Notizen vermerkt sein, in dem die Höhe der Minuspunkte bei Übergabe sowie die zwischen den Ermittlern ausgehandelten Modalitäten zur Abrechnung festgehalten werden. Minuspunkte, die bis zum erfolgreichen Abschluss eines Falles angefallen sind, werden in der Regel mit dem auszuzahlenden Honorar verrechnet. Es ist auch möglich, eine Rechnung über die Negativ-Punkte zu erhalten und diese zu überweisen. Werden Fälle mit negativer Punktebilanz zur Ablage vorgeschlagen, wird automatisch eine in Euro umgerechnete Rückerstattung via Rechnung in die Wege geleitet, die vom Ermittler zu begleichen ist. Dies gilt auch, wenn ein Ermittler die Firma verlässt.
Punkte, die bei Fallablage oder erfolgreichem Abschluss nicht verbraucht wurden, verfallen und können nicht auf andere Fälle umgebucht werden.
Quelle: News > Punktesystem (NL, 08/2015)
Quelle: Orga-Wiki > Recherchepunktesystem (NL 12/2020)
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Kein Ausgleich von Minuspunkten in NP-Fällen
Bei NP-Fällen werden die zwar Punkte gezählt, überzogene Konten dem EE aber nicht in Rechnung gestellt.
Quelle: Forum > Buchungsübersicht Recherchepunkte (PE, 09/2014)
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Abrechnung der Fälle mit Negativ-Punkten
Die Verrechnung negativer Punkte bei abgewickelten Fällen erfolgt in der Regel bei Abrechnung des Honorars mit dem Ermittler. Es ist auch möglich, eine Rechnung über die Negativ-Punkte zu erhalten und diese zu überweisen.
Die Verrechnung negativer Punkte bei abgelegten Fällen erfolgt als Rechnung an den Ermittler nach Ablage des Falles.
Die Rechnungsstellung nach Ablage des Falles ist seit Oktober nicht erfolgt. Es werden in den nächsten Wochen Rechnungen verschickt, in denen diese Fälle abgerechnet werden.
In Zukunft werden die Rechnungen zeitnah nach Ablage des Falles versandt.
Quelle: News > Abrechnung der Fälle mit Negativ-Punkten (SM, 08/2015)
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Punkteabzug Bayreuth
Wie seit längerem gehandhabt, aber noch nicht kommuniziert, hat Bayreuth die Freigabe 10% der Punkte bei Start eines Falles für Recherchen auszugeben.
Quelle: News > Punkteabzug Bayreuth (SM, 08/2015)