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Auszahlung
Die Honoraransprüche werden gestaffelt ausbezahlt: - Monatlich Einreichung und Erstattung der Recherchekosten (Urkundengebühren, Archivgebühren, Auskunftskosten, Reisekosten für Recherchen etc.) - Nach Erteilung des Erbscheins: erste Hälfte des kalkulatorischen Honorars - Nach Einzug des Nachlasses und erfolgreicher Prüfung der Auseinandersetzungsreife: restliches Honorar
Quelle: Orga-Wiki > Finanzierung (NL, 04/2016)
Honorarabrechnungen durch Ermittler ab 2019
Ab Januar 2019 ändern sich die Abrechnungsmodalitäten für Ermittler. Statt wie bisher drei Teilrechnungen können künftig zwei Teilrechnungen gestellt werden: wie gehabt bei Erteilung des Erbscheins und dann nach vollständigem Eingang des Nachlasses bei der Firma.
Quelle: mb_09_2018_-_abrechnung_neu.pdf