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Auszahlung

Die Honoraransprüche werden gestaffelt ausbezahlt: - Monatlich Einreichung und Erstattung der Recherchekosten (Urkundengebühren, Archivgebühren, Auskunftskosten, Reisekosten für Recherchen etc.) - Nach Erteilung des Erbscheins: erste Hälfte des kalkulatorischen Honorars - Nach Einzug des Nachlasses und erfolgreicher Prüfung der Auseinandersetzungsreife: restliches Honorar

Quelle: Orga-Wiki > Finanzierung (NL, 04/2016)

Honorarabrechnungen durch Ermittler ab 2019

Ab Januar 2019 ändern sich die Abrechnungsmodalitäten für Ermittler. Statt wie bisher drei Teilrechnungen können künftig zwei Teilrechnungen gestellt werden: wie gehabt bei Erteilung des Erbscheins und dann nach vollständigem Eingang des Nachlasses bei der Firma.

Quelle: mb_09_2018_-_abrechnung_neu.pdf

  • zeitpunkt_rechnungsstellung.1686806957.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 15.06.2023 07:29
  • von mm