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Auszahlung

Die Honoraransprüche werden gestaffelt ausbezahlt: - Monatlich Einreichung und Erstattung der Recherchekosten (Urkundengebühren, Archivgebühren, Auskunftskosten, Reisekosten für Recherchen etc.) - Nach Erteilung des Erbscheins: erste Hälfte des kalkulatorischen Honorars - Nach Einzug des Nachlasses und erfolgreicher Prüfung der Auseinandersetzungsreife: restliches Honorar

Quelle: Orga-Wiki > Finanzierung (NL, 04/2016)

Honorarabrechnungen durch Ermittler ab 2019

Ab Januar 2019 ändern sich die Abrechnungsmodalitäten für Ermittler. Statt wie bisher drei Teilrechnungen können künftig zwei Teilrechnungen gestellt werden: wie gehabt bei Erteilung des Erbscheins und dann nach vollständigem Eingang des Nachlasses bei der Firma.

Quelle: mb_09_2018_-_abrechnung_neu.pdf

Liquiditätsverbesserung

Zur Liquiditätsverbesserung für die Ermittler gilt von Juli 2017 bis Juni 2019 folgende Regelung: Für Erbscheine, welche ab Juli 2017 erteilt werden, kann nach Beginn der Auseinandersetzungsreifeprüfung eine Rechnung über 25% gestellt werden. Somit redu- ziert sich die Abschlussrechnung auf 25%.

Quelle: mb_2017_04.pdf

ACHTUNG:

Siehe dazu Auszug aus Ermittlervertrag:

Bei erfolgreichem Abschluss eines von … bearbeiteten Falles (d.h. bei Auszahlung a n eine erbberechtigte Person) erhält … als Vergütung und zum Ausgleich aller ihm entstandenen Kosten ein Honorar in Höhe von 20 %des Betrages, den die Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH &Co. KG von dem Erben/den Erben vereinnahmt hat. Zusätzliche Boni können nicht geltend gemacht werden.

Quelle: vertrag_v._19.11.2014.pdf

  • zeitpunkt_rechnungsstellung.1695026674.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 18.09.2023 10:44
  • von mm