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Auszahlung
Die Honoraransprüche werden gestaffelt ausbezahlt: - Monatlich Einreichung und Erstattung der Recherchekosten (Urkundengebühren, Archivgebühren, Auskunftskosten, Reisekosten für Recherchen etc.) - Nach Erteilung des Erbscheins: erste Hälfte des kalkulatorischen Honorars - Nach Einzug des Nachlasses und erfolgreicher Prüfung der Auseinandersetzungsreife: restliches Honorar
Quelle: Orga-Wiki > Finanzierung (NL, 04/2016)
Honorarabrechnungen durch Ermittler ab 2019
Ab Januar 2019 ändern sich die Abrechnungsmodalitäten für Ermittler. Statt wie bisher drei Teilrechnungen können künftig zwei Teilrechnungen gestellt werden: wie gehabt bei Erteilung des Erbscheins und dann nach vollständigem Eingang des Nachlasses bei der Firma.
Quelle: mb_09_2018_-_abrechnung_neu.pdf
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Liquiditätsverbesserung
Zur Liquiditätsverbesserung für die Ermittler gilt von Juli 2017 bis Juni 2019 folgende Regelung: Für Erbscheine, welche ab Juli 2017 erteilt werden, kann nach Beginn der Auseinandersetzungsreifeprüfung eine Rechnung über 25% gestellt werden. Somit redu- ziert sich die Abschlussrechnung auf 25%.
Quelle: mb_2017_04.pdf
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ACHTUNG:
Siehe dazu Auszug aus Ermittlervertrag:
Bei erfolgreichem Abschluss eines von … bearbeiteten Falles (d.h. bei Auszahlung a n eine erbberechtigte Person) erhält … als Vergütung und zum Ausgleich aller ihm entstandenen Kosten ein Honorar in Höhe von 20 %des Betrages, den die Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH &Co. KG von dem Erben/den Erben vereinnahmt hat. Zusätzliche Boni können nicht geltend gemacht werden.
Quelle: vertrag_v._19.11.2014.pdf