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 Die Honoraransprüche werden gestaffelt ausbezahlt: Die Honoraransprüche werden gestaffelt ausbezahlt:
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 - Monatlich Einreichung und Erstattung der Recherchekosten (Urkundengebühren, Archivgebühren, Auskunftskosten, Reisekosten für Recherchen etc.) - Monatlich Einreichung und Erstattung der Recherchekosten (Urkundengebühren, Archivgebühren, Auskunftskosten, Reisekosten für Recherchen etc.)
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 - Nach Erteilung des Erbscheins: erste Hälfte des kalkulatorischen Honorars - Nach Erteilung des Erbscheins: erste Hälfte des kalkulatorischen Honorars
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 - Nach Einzug des Nachlasses und erfolgreicher Prüfung der Auseinandersetzungsreife: restliches Honorar - Nach Einzug des Nachlasses und erfolgreicher Prüfung der Auseinandersetzungsreife: restliches Honorar
  
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 **Quelle**: {{ ::mb_09_2018_-_abrechnung_neu.pdf |}} **Quelle**: {{ ::mb_09_2018_-_abrechnung_neu.pdf |}}
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 +__Liquiditätsverbesserung__
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 +Zur Liquiditätsverbesserung für die Ermittler gilt von Juli 2017 bis Juni 2019 folgende Regelung:
 +Für Erbscheine, welche ab Juli 2017 erteilt werden, kann nach Beginn der Auseinandersetzungsreifeprüfung eine Rechnung über 25% gestellt werden. Somit reduziert sich die Abschlussrechnung auf 25%.
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 +**Quelle**: {{ ::mb_2017_04.pdf |}}
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 +__ACHTUNG:__
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 +Siehe dazu Auszug aus Ermittlervertrag:
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 +Bei erfolgreichem Abschluss eines von ... bearbeiteten Falles (d.h. bei Auszahlung a n eine erbberechtigte Person) erhält ... als Vergütung und zum Ausgleich aller ihm entstandenen Kosten ein Honorar in Höhe von 20 %des Betrages, den die Erben-Ermittlung Emrich Zossen GmbH &Co. KG von dem Erben/den Erben vereinnahmt hat. Zusätzliche Boni können nicht geltend gemacht werden.
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 +...
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 +Bei Erteilung des entscheidenden Erbscheins wird die Hälfte der kalkulatorischen Vergütung als Vorschuss geleistet.
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 +...
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 +**Quelle**: {{ ::vertrag_v._19.11.2014.pdf |}}
  • zeitpunkt_rechnungsstellung.1686806957.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 15.06.2023 07:29
  • von mm